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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

AKTUELLES

Sprachstandsfeststellungen mittels MIKA-D-Testungen

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs regen zu Sprachstandsfeststellungen mittels MIKA-D-Testungen und den daraus resultierenden Zuordnungen von Schüler*innen zu Deutschförderklassen bzw. Deutschförderkursen folgendes an: Die Sprachkompetenz ist über einen Beobachtungszeitraum festzustellen. Als Mindestanspruch sollte die Auswahl der zu testenden Personen objektiv und diskriminierungsfrei sein. Dazu könnte man beispielsweise die Mika-Orientierung verpflichtend für alle SchülerInnen durchführen. Zum Erlernen der deutschen Sprache ist ein inklusiver Ansatz zu wählen.

Positionspapier vom 01.02.2022 zu Sprachstandsfeststellungen mittels MIKA-D-Testungen

Rückkehr zur Normalität an Schulen

Die Kinder- und Jugendanwält*innen Österreichs begrüßen die aktuellen Lockerungsmaßnahmen - wie den Entfall der Maskenpflicht im Turnunterricht und für Volksschulkinder am Sitzplatz - sowie das „Pädagogische Sofortpaket“. Die seit dem Schulstart 2022 geltende „Sicherheitsphase“ der Risikostufe 3 soll bis Ende Februar, alle weiteren Corona-Verordnungen darüber hinaus, gelten. Angesichts der veränderten Gesamtsituation erscheint es dringend geboten, sämtliche getroffenen Schutzmaßnahmen neu zu bewerten bzw. unter dem Aspekt des verfassungsgesetzlich verankerten Kindeswohlvorrangigkeitsprinzips auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen.

Offener Brief an den Bildungsminister vom 03.02.2022

Entwurf zum MoRUG: Es braucht kindgerechte Informationen und Rücktrittsregeln

Tragende Prinzipien der Kinderrechtskonvention sind die Art. 3, 16, 36 UN-KRK, und zwar Vorrang des Kindeswohls, Schutz der Privatsphäre und Schutz vor sonstiger Ausbeutung.  Diese Berücksichtigung des Kindeswohlvorrangigkeitsprinzips wurde aus Sicht der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften zumindest in Teilen in dem vorliegenden Entwurf nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Typische Anwendungsfälle für das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (§ 1 Abs. 1 Z. 2 FAGG) sind E-Games/ Spiele-Apps oder Ähnliches, die es heutzutage auch schon speziell für Kinder gibt und mit „gratis“ beworben werden, jedoch mitunter als Gegenleistung Daten sammeln. 

Stellungnahme vom 20.01.2022 der Kijas Österreich zum Entwurf des Bundesgesetzes zum MoRUG

Die COVID-19 Impfplicht aus kinderrechtlicher Sicht

Es ist evident, dass Kinder und Jugendliche die größten und meisten Opfer aller Gesellschaftsschichten während der COVID-19 Pandemie bringen mussten und gleichzeitig jegliche Maßnahmen und Einschränkungen vorbildhaft mitgetragen haben. Nun ist es an der Zeit, diese, besonders schutzwürdige Bevölkerungsgruppe nachhaltig zu schützen und auf ihre Interessen und Bedürfnisse bestmöglich einzugehen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs ersuchen die österreichische Bundesregierung im Allgemeinen und das Bundesministerium für Soziales,Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Besonderen, ihre Anregungen zur Wahrung des Kindeswohls zu berücksichtigen. 

Stellungnahme vom 12.01.2022 der Kijas Österreich zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-IG)

Internationaler Tag der Kinderrechte: Wie es in Zeiten der Krise um die Rechte der Kinder bestellt ist..

Leider legen die stark steigenden Infektionszahlen verschärfte Maßnahmen nahe. „Wir sprechen uns aber klar gegen weitere gravierende Einschnitte in das Leben junger Menschen aus und fordern weitreichende Sonderregelungen bzw. maximal mögliche Normalität für Jugendliche. Kinder sind die am meisten getestete Bevölkerungsgruppe, sind diejenigen, die am diszipliniertesten ihren Nasen-Mund-Schutz oder FFP2 Maske tragen, aber gleichzeitig diejenige Gruppe, deren Bedürfnisse am wenigsten Beachtung finden. Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen müssen, zumindest im Schichtbetrieb, offenbleiben!“, so der Appell der österreichischen Kinder- und Jugendanwältinnen und – anwälte.

Presseinformation der KiJAs Österreich zum internationalen Tag der Kinderrechte am 20.11.2021

Gesetzliche Verankerung der Sommerschule angestrebt

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sehen dies als insgesamt positiv an. Hierbei soll betont werden, dass besonders die in den Erläuterungen genannte Ausrichtung des Unterrichts als „abwechselnd themenzentriert, lehrerzentriert und projektorientiert“ positiv zu bewerten ist. In diesem Zusammenhang soll auch darauf hingewiesen werden, dass es selbstverständlich stets das Ziel sein muss, im Sinne des Kindeswohls für jedes Kind eine bestmögliche Lern- und Partizipationsatmosphäre zu schaffen.

Stellungnahme der KiJAs Österreich vom 12.11.2021 zum Thema Sommerschule

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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U18 - Deine Rechte App

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