Sprachstandsfeststellungen mittels MIKA-D-Testungen
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs regen zu Sprachstandsfeststellungen mittels MIKA-D-Testungen und den daraus resultierenden Zuordnungen von Schüler*innen zu Deutschförderklassen bzw. Deutschförderkursen folgendes an: Die Sprachkompetenz ist über einen Beobachtungszeitraum festzustellen. Als Mindestanspruch sollte die Auswahl der zu testenden Personen objektiv und diskriminierungsfrei sein. Dazu könnte man beispielsweise die Mika-Orientierung verpflichtend für alle SchülerInnen durchführen. Zum Erlernen der deutschen Sprache ist ein inklusiver Ansatz zu wählen.
Positionspapier vom 01.02.2022 zu Sprachstandsfeststellungen mittels MIKA-D-Testungen