Angesichts der erschütternden Situation der drei Schulkinder, angesichts der unfassbaren, aufrüttelnden, und berührenden Bilder der Medien gestern wurde schon viel gesagt und geschrieben. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften nehmen dies und die Tatsache, dass dies leider nicht zum ersten Mal passiert, zum Anlass, aus ihrer Sicht als unabhängige Ombudspersonen der Kinderrechte Fragen aus kinderrechtlicher Sicht aufzuwerfen. Die goldene Regel der Menschenrechte, der Kinderrechte lautet: "Was du nicht willst, das man dir tut das füg auch keinem anderen zu". Sie ist Mindesstandard für ein sicheres, friedliches humaitäres Zusammenleben, darauf einigten sich die Vereinten Nationen, die Staaten der Welt, als sie die Menschenrechtskonvention, die Kinderrechtskonvention ins Leben riefen, deren Rechte ausformulierten, auch wieder als kleinsten gemeinsamen Nenner. Im Angesicht dieser Regel sollte jede Handlung gesehen und geprüft werden, wenn sie unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte, der Kinderrechte stehen soll.
Stellungnahme der KiJAs Österreich vom 29.01.2021 betreffend universeller Kinderrechte