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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

AKTUELLES

Stellungnahme zur Prozessbegleitungs-Regulierungsverordnung

Die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung ist ein wichtiges prozessuales Instrument zur Wahrung der Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Gewalt und Ausbeutung geworden sind. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften der österreichischen Bundesländer sind im regelmäßigen Austausch mit den Opferschutz- und insbesondere den spezialisierten Kinderschutzeinrichtungen, die Prozessbegleitung durchführen. Neben der Teilnahme an den „Runden Tischen“ bei Gericht hat sich in einigen Bundesländern besonders das Kooperationsforum Prozessbegleitung als wesentliches Instrument der Qualitätssicherung und des regelmäßigen standardisierten Erfahrungsaustauschs erwiesen. Die Intuition des VO-Entwurfs die Voraussetzungen der Beauftragung bewährter geeigneter Einrichtungen zu verbessern wird begrüßt, allerdings sprechen sich die Kinder- und Jugendanwaltschaften gegen das Abgehen von der bisherigen Praxis, nämlich ausschließlich Kinderschutzeinrichtungen mit Prozessbegleitung für Kinder zu beauftragen, aus.

Stellungnahme der KiJAs Österreich vom 20.04.2021 betreffend der Prozessbegleitungs-Regulierungsverordnung

Neuer Entwurf zum Unterbringungsgesetz

Im Allgemeinen sind Kinder und Jugendliche von der Novelle des Unterbringungsgesetzes (kurz UbG) positiv betroffen. Jahrelang wurde das UbG als Erwachsenenpsychiatriegesetz angesehen. Jetzt soll dies mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf geändert werden. Die Novelle sieht einen eigenen Abschnitt vor, welcher die Bestimmungen für Kinder und Jugendliche enthalten soll. Diese Bestimmungen sind teils ergänzende Bestimmungen zu den allgemeinen Regeln des UbG sowie teils leges speciales.

Stellungnahme der KiJAs Österreich vom 12.04.2021 betreffend Entwurf zum Unterbringungsgesetz 2021

10 Jahre Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern

Der 16. Februar 2011 war ein freudiger Tag: Kinderrechte erhielten in Österreich erstmals explizit Verfassungsrang. Der Wehrmutstropfen allerdings: In dieses wichtige Dokument, das BVG-Kinderrechte, wurden nicht alle von Österreich nach der UN-Kinderrechtskonvention ratifizierten Rechte übernommen. Deshalb rufen die Kinder- und Jugendanwaltschaften mit sechs Empfehlungen dazu auf,  die Vision einer österreichischen Verfassung umzusetzen, die den vollen Subjektstatus von Kindern betont.

Stellungnahme der KiJAs Österreich vom 15.02.2021 betreffend 10 Jahre BVG Kinderrechte

Kindeswohl-Kommission. Kinderrechte ernst nehmen.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften (KiJAs) Österreichs haben sich zu den laufenden Verschärfungen der Asyl- und Fremdengesetze der vergangenen Jahre in zahlreichen Stellungnahmen und Positionspapieren immer wieder kritisch zu Wort gemeldet, da diese nicht mit den Schutzgarantien und Grundsätzen der UN-Kinderrechtskonvention übereinstimmen. Bereits 2015 haben die KiJAs - neben vielen anderen Empfehlungen - auch eine „echte“ Kindeswohlprüfung im gesamten Verfahren, insbesondere im Fall einer Abschiebung gefordert. Denn bei allen Maßnahmen ist das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen, so lautet der Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern, das vor 10 Jahren in Kraft getreten ist.

Stellungnahme der KiJAs Österreich vom 05.02.2021 betreffend Kindeswohl-Kommission - APA Aussendung

Kinderrechte sind universell

Angesichts der erschütternden Situation der drei Schulkinder, angesichts der unfassbaren, aufrüttelnden, und berührenden Bilder der Medien gestern wurde schon viel gesagt und geschrieben. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften nehmen dies und die Tatsache, dass dies leider nicht zum ersten Mal passiert, zum Anlass, aus ihrer Sicht als unabhängige Ombudspersonen der Kinderrechte Fragen aus kinderrechtlicher Sicht aufzuwerfen. Die goldene Regel der Menschenrechte, der Kinderrechte lautet: "Was du nicht willst, das man dir tut das füg auch keinem anderen zu". Sie ist Mindesstandard für ein sicheres, friedliches humaitäres Zusammenleben, darauf einigten sich die Vereinten Nationen, die Staaten der Welt, als sie die Menschenrechtskonvention, die Kinderrechtskonvention ins Leben riefen, deren Rechte ausformulierten, auch wieder als kleinsten gemeinsamen Nenner. Im Angesicht dieser Regel sollte jede Handlung gesehen und geprüft werden, wenn sie unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte, der Kinderrechte stehen soll.

Stellungnahme der KiJAs Österreich vom 29.01.2021 betreffend universeller Kinderrechte

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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