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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

AKTUELLES

Warum es jetzt ein bundesweites Kinderschutzgesetz braucht

Die jüngsten Vorkommnisse zeigen zum wiederholten Mal Defizite im Kinderschutz auf Organisations- und struktureller Ebene auf. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (kija) sind sich einig, dass jetzt die historische Chance besteht, Lücken im Kinderschutz zu schließen. Geschehen soll dies durch die Schaffung eines Bundeskinderschutzgesetzes, das einen einheitlichen, umfassenden und aktiven Kinderschutz - basierend auf den beiden Säulen Prävention und Intervention - in Österreich regeln soll.

Forderung der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs nach einem bundesweitem Kinderschutzgesetz vom 12.07.2022

Begutachtungsverfahren zu den gesetzlichen Veränderungen der StVO

Trotz der klaren Zielvorgabe, den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, eine tatsächliche Prüfung anhand kinderrechtlicher Überlegungen zumindest aus den vorliegenden Dokumenten nicht ersichtlich wird. In diesem Zusammenhang ist somit darauf hinzuweisen, dass die gesetzlich verpflichtende Berücksichtigung der Kinderrechte bei allen Kinder und Jugendliche betreffenden Angelegenheiten, insbesondere anhand des Kindeswohlvorrangigkeitsprinzips, aus Sicht der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften noch in den Entwurf einzufließen hat. Zudem betonen wir auch die notwendige Einhaltung der Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen.

Stellungnahme vom 01.06.2022 der Kijas Österreich zum Entwurf der gesetzlichen Veränderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Elementarbildung: Kinder- und Jugendanwaltschaften fordern die Investitionen zu verdoppeln

Jeder in unsere Kinder investierte Euro lohnt sich und kommt langfristig fast 10-fach zurück. Die österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften fordern den Bund daher auf, im Zuge der laufenden Verhandlungen zu einer neuen 15a-Vereinbarung über die Elementarpädagogik, die Investitionen der Bundesländer zu verdoppeln. 

Offener Brief an die Bundesregierung zum Thema Elementarbildung vom 20.04.2022 

Recht auf psychische Gesundheit

Studien sowie die Erfahrungswerte der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sowie anderer Kinder- und Jugendorganisationen bestätigen das Missverhältnis zwischen dem gestiegenen Bedarf durch die Zunahme der psychischen Belastungen für junge Menschen und dem verfügbaren Angebot. War vor der Pandemie der Zugang zu psychosozialer Beratung und psychotherapeutischer Behandlung für junge Menschen im städtischen Bereich noch einigermaßen gegeben, herrschte bereits damals im ländlichen Raum ein eklatanter Mangel mit beträchtlichen Wartezeiten von über einem halben Jahr. Durch die Corona-Pandemie haben sich diese teilweise bereits vorliegenden Missstände drastisch zugespitzt und es herrscht akute Unterversorgung.

Das Positionspapier nimmt auf die aktuelle kinderrechtliche Situation Bezug und enthält zielgerichtete Empfehlungen zur Verbesserung notwendigen psychosozialen Versorgung.

Positionspapier zur Verbesserung der psychosozialen und psychotherapeutischen Versorgung für Kinder und Jugendliche vom 31.03.2022

Sprachstandsfeststellungen mittels MIKA-D-Testungen

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs regen zu Sprachstandsfeststellungen mittels MIKA-D-Testungen und den daraus resultierenden Zuordnungen von Schüler*innen zu Deutschförderklassen bzw. Deutschförderkursen folgendes an: Die Sprachkompetenz ist über einen Beobachtungszeitraum festzustellen. Als Mindestanspruch sollte die Auswahl der zu testenden Personen objektiv und diskriminierungsfrei sein. Dazu könnte man beispielsweise die Mika-Orientierung verpflichtend für alle SchülerInnen durchführen. Zum Erlernen der deutschen Sprache ist ein inklusiver Ansatz zu wählen.

Positionspapier vom 01.02.2022 zu Sprachstandsfeststellungen mittels MIKA-D-Testungen

Rückkehr zur Normalität an Schulen

Die Kinder- und Jugendanwält*innen Österreichs begrüßen die aktuellen Lockerungsmaßnahmen - wie den Entfall der Maskenpflicht im Turnunterricht und für Volksschulkinder am Sitzplatz - sowie das „Pädagogische Sofortpaket“. Die seit dem Schulstart 2022 geltende „Sicherheitsphase“ der Risikostufe 3 soll bis Ende Februar, alle weiteren Corona-Verordnungen darüber hinaus, gelten. Angesichts der veränderten Gesamtsituation erscheint es dringend geboten, sämtliche getroffenen Schutzmaßnahmen neu zu bewerten bzw. unter dem Aspekt des verfassungsgesetzlich verankerten Kindeswohlvorrangigkeitsprinzips auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen.

Offener Brief an den Bildungsminister vom 03.02.2022

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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