SchülerInnen, denen mittels MIKA-D-Testung unzureichende Deutschkenntnisse bescheinigt sind, werden benachteiligt und segregiert. Die Sonderregelung, welche einen Übertritt der betroffenen SchülerInnen auch in die nächste Schulform ermöglicht, entschärft die aktuelle prekäre Situation. Längerfristig ist eine kinderrechtskonforme Gesetzesänderung unabdinglich.
Presseaussendung vom 06.07.2023