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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

AKTUELLES

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs begrüßen die von der Bundesregierung am 2.12.2020 angekündigten Lockerungen

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs begrüßen bei den von der Bundesregierung am 2.12.2020 angekündigten Lockerungen insbesondere, dass ein Großteil der Schüler*innen wieder in Präsenz unterrichtet werden soll sowie die begleitenden Maßnahmen zur „Ausdünnung“ wie etwa die Staffelung des Unterrichtsbeginns oder die Nutzung räumlicher Alternativen.

Stellungnahme der KiJAs Österreich vom 04.12.2020 betreffend COVID-19 Lockerungen

Chance auf Bildung

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sprechen sich in ihrer Stellungnahme vom 10.11.2020 in Bezug auf Distance-Learning/Fernunterricht für die Anpassung der Leistungsanforderungen aus, da Lehrinhalte im Rahmen des Fernunterrichts nicht in vergleichbarer Qualität wie bei Präsenzunterricht vermittelt werden können. Ebenfalls ist die Abhaltung eines Präsenzunterrichts in Kleingruppen zu befürworten und deren Umsetzung aus kinderrechtlicher Sicht nachdrücklich zu empfehlen. Die angekündigte Option, dass Pflichtschulstufen in Zukunft gegebenenfalls zu Hause unterrichtet werden könnten, ist aus kinderrechtlicher Sicht nachdrücklich abzulehnen. Auch die unbefriedigende Situation bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sollte mit den Verantwortungsträgern geprüft werden.

Stellungnahme der Kinder und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 10.11.2020: Den Kindern und Jugendlichen eine Chance auf Bildung und eine gelingende Zukunft geben.

Lasst die Schulen offen!

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sprechen sich in ihrer Stellungnahme vom 02.11.2020 gegen die aktuellen Schulschließungen aus. Österreich hat sich als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention zum Recht auf Bildung und zur vorrangigen Beachtung des Kindeswohls bekannt. Der Vorrang des Kindeswohls bei allen Entscheidungen des Gesetzgebers ist verfassungsrechtlich garantiert. Die aktuellen Schulschließungen stehen dazu in klarem Widerspruch. Wenn in den nächsten Wochen die Oberstufen nicht wieder öffnen und einen regulären Betrieb aufnehmen, sind langfristige negative Folgen für ganze Jahrgänge von Jugendlichen zu befürchten.

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 02.11.2020: kijas gegen Schulschließungen – Lasst das Licht in den Schulen an!

Präsentation der österreichweiten Jugendstudie „Recht auf Schutz vor Gewalt“

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Nach wie vor wachsen in Österreich viel zu viele Kinder mit Gewalterfahrungen auf. Gewalt findet in der Freizeit, in den Familien sowie an Schulen und im Internet statt. Junge Menschen sind dabei in vielfacher Form betroffen, als Opfer, als Täter*in, als Mittäter*in, als Zuschauer*in. 

Im Auftrag der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften beleuchtet die österreichweite Studie des Instituts für Jugendkulturforschung Gewalt- und Mobbingerfahrungen von Jugendlichen in unterschiedlichen Sozialräumen und gibt den klaren gesellschaftspolitischen Auftrag, das Wissen über die Gewaltproblematik kontinuierlich abzusichern, zu aktualisieren und die kinderrechtlichen Aktivitäten zum Schutz vor Gewalt weiterzuentwickeln.

Presseinformation der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 29.09.2020: „Recht auf Schutz vor Gewalt“

Ergebnisbericht Jugendstudie "Recht auf Schutz vor Gewalt"

Jugenddelinquenz und Jugendstrafvollzug

Der Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die einer Straftat verdächtigt oder überführt werden, ist eine große gesellschaftliche Herausforderung. Oberste Ziele sind immer die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und kindgerechte Verfahren. Vermieden werden müssen Stigmatisierungen und eine rigide Strafpolitik, die oft nur zu einer Verfestigung von delinquentem Verhalten führt.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sprechen sich klar für die Beibehaltung der Strafmündigkeit ab 14 Jahren, die Beibehaltung des klaren Schutzrahmens des Jugendgerichtsgesetzes sowie für das Festhalten am Grundsatz weiterhin keine freiheitsentziehenden Maßnahmen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu setzen, aus.

Zusätzlich braucht es eine Weiterentwicklung in den Bereichen:
- Prävention
- Strafverfahren / Alternativen zur Haft
- Verbesserungen im Jugendstrafvollzug

Positionspapier der Kinder und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 11.09.2020: Jugenddelinquenz und Jugendstrafvollzug

Schutzschirm für Kinder und Jugendliche auch in Zeiten der Corona-Krise

Die von der Bundesregierung gesetzten Schutzmaßnahmen sollen die Ausbreitung des Virus verlangsamen, denn die Gesundheit aller Menschen muss derzeit oberstes Ziel sein. Die gesetzten Schritte sind sinnvoll, wichtig und unbedingt einzuhalten. Nichtsdestotrotz ist auf die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe zu achten, und die Einhaltung der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtekonvention muss auch in der Krisensituation so weit als irgend möglich gewahrt bleiben. 

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 31.03.2020: Schutzschirm für Kinder- und Jugendliche auch in Zeiten der Corona-Krise

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 30.03.2020: Schulen in Zeiten der Corona-Krise

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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