Rückkehr zur Normalität an Schulen
Die Kinder- und Jugendanwält*innen Österreichs begrüßen die aktuellen Lockerungsmaßnahmen - wie den Entfall der Maskenpflicht im Turnunterricht und für Volksschulkinder am Sitzplatz - sowie das „Pädagogische Sofortpaket“. Die seit dem Schulstart 2022 geltende „Sicherheitsphase“ der Risikostufe 3 soll bis Ende Februar, alle weiteren Corona-Verordnungen darüber hinaus, gelten. Angesichts der veränderten Gesamtsituation erscheint es dringend geboten, sämtliche getroffenen Schutzmaßnahmen neu zu bewerten bzw. unter dem Aspekt des verfassungsgesetzlich verankerten Kindeswohlvorrangigkeitsprinzips auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen.
Offener Brief an den Bildungsminister vom 03.02.2022