Österreichs Kinder- und Jugendanwält*innen tagten in Salzburg: Pauschales Social-Media- Verbot ist keine Lösung – Befähigung statt Ausgrenzung

(c) Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg (kija)/ Karabacek-Raninger
Von 16. bis 18. März 2026 fand in Salzburg die Ständige Konferenz der Kinder- und Jugendanwält*innen Österreichs (STÄNKO) statt. Anlässlich der Konferenz luden die Kinder- und Jugendanwält*innen Österreichs zu einem Pressegespräch ein, bei dem auf die Dringlichkeit der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention hingewiesen wurde. Im Zentrum der Tagung stand die aktuelle Debatte zum Social-Media-Verbot. Klar ist: Die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) muss Maßstab allen staatlichen Handelns sein – auch in der Diskussion über ein allfälliges Social-Media-Verbot.
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