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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

AKTUELLES

Stellungnahme zur geplanten Einschränkung des Familiennachzugs

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sprechen sich klar gegen den Entwurf einer Verordnung aus, der den Familiennachzug im Asylverfahren bei ausgerufener „gesamtstaatlicher Notlage“ einschränken soll. Ein solcher Schritt verletzt das Recht auf Familienleben (Art. 8 EMRK) sowie das Kindeswohl (Art. 1 BVG Kinderrechte). Die kijas fordern, dass insbesondere bei minderjährigen Betroffenen Anträge weiterhin fristgerecht behandelt werden müssen. Eine Aussetzung des Familiennachzugs ist menschen- und kinderrechtswidrig sowie europarechtswidrig und daher entschieden abzulehnen.

Zur Stellungnahme vom 10.06.2025

Stellungnahme zu § 218 Abs. 1b StGB: Schutz vor „Cyberflashing“

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs begrüßen den Gesetzesentwurf, der das unaufgeforderte Versenden von Genitalbildern („Cyberflashing“) unter Strafe stellt. Kinder und Jugendliche sind online besonders gefährdet und haben ein Recht auf Schutz vor sexueller Gewalt. In ihrer Stellungnahme fordern die kijas, das Delikt als Offizialdelikt auszugestalten, um jungen Menschen besseren Rechtsschutz zu ermöglichen – unabhängig von der Zustimmung gesetzlicher Vertreter. Zudem braucht es altersgerechte Information und spezialisierte Opferschutzeinrichtungen mit psychosozialer und rechtlicher Begleitung.

Zur Stellungnahme vom 05.06.2025

Stellungnahme zum Orientierungsunterricht

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs begrüßen grundsätzlich die Einführung des „Orientierungsunterrichts“ für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche mit geringer schulischer Erfahrung. Aus kinderrechtlicher Sicht fordern sie jedoch Nachbesserungen im Gesetzesentwurf, darunter die klare Definition der Zielgruppe, die gesetzliche Verankerung des Erstsprachenunterrichts und psychosozialer Begleitung, sowie ausreichende Ressourcen für multiprofessionelle Teams. Entscheidend ist zudem die aktive Einbindung von Eltern und Obsorgeberechtigten. Ziel ist die bestmögliche Entwicklung und Teilhabe der Kinder im Bildungssystem.

Zur Stellungnahme vom 27.04.2025

Gemeinsame Stellungnahme des Behindertenrates zu Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen

In dieser gemeinsamen Stellungnahme wird die konsequente Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen gefordert. Trotz internationaler Verpflichtungen und verankerter Verfassungsrechte bleiben zentrale Anliegen wie inklusive Bildung, Gewaltschutz, psychische Gesundheit und die Situation geflüchteter Kinder mit Behinderungen im Regierungsprogramm weitgehend unbeachtet. Die Stellungnahme zeigt eindrücklich auf, wo dringender Handlungsbedarf besteht.

Zur gemeinsamen Stellungnahme

Stellungnahme zum Entwurf der Schulordnungsnovelle 2024, die ein Handyverbot in der Primarstufe und Sekundarstufe I vorsieht

Sie betonen die Berührung zentraler Kinderrechte und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung sowie die Einbeziehung der Schüler*innen in die Gestaltung der Hausordnung. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs drängen darauf

  • in den Erläuterungen klarzustellen, dass die abweichenden Regelungen unter Einbeziehung der Kinder- und Jugendlichen zu treffen sind;
  • im Gesetzestext und in den Erläuterungen eine einheitliche Regelung darüber zu schaffen, wann die abgenommenen Geräte zurückzugeben sind;
  • im Sinne der Rechtssicherheit in den Erläuterungen anzuführen, unter welchen Voraussetzungen es geboten erscheint die abgenommenen Geräte nur an die Erziehungsberechtigten auszuhändigen;
  • die angeführten Beispiele durch den Aspekt „kindeswohlgefährdende Inhalte“ zu ersetzen;
  • den Ablauf der Geräteabnahme klar zu regeln insbesondere durch die verpflichtende Androhung der Maßnahme vor deren Durchführung.

Stellungnahme vom 09.04.2025

Ständige Konferenz der Kinder- und Jugendanwält*innen setzt sich für bundesweite Verbesserungen ein

Die Ständige Konferenz der Kinder- und Jugendanwält*innen Österreichs (STÄNKO) wurde am 11. und 12. März 2025 in Wien abgehalten. Diese regelmäßigen Treffen verfolgen folgende Ziele:

  • Stärkung der Rechte von Kindern,
  • Förderung ihrer Interessen sowie
  • Implementierung wirksamer Maßnahmen.

Stellungnahme vom 12.03.2025 zur ständigen Konferenz der kijas Österreich

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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