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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

AKTUELLES

Österreichs Kinder- und Jugendanwält*innen tagten in Salzburg: Pauschales Social-Media- Verbot ist keine Lösung – Befähigung statt Ausgrenzung

Die Kinder  und Jugendanwaltinnen der Bundeslander in Salzburg
(c) Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg (kija)/ Karabacek-Raninger

Von 16. bis 18. März 2026 fand in Salzburg die Ständige Konferenz der Kinder- und Jugendanwält*innen Österreichs (STÄNKO) statt. Anlässlich der Konferenz luden die Kinder- und Jugendanwält*innen Österreichs zu einem Pressegespräch ein, bei dem auf die Dringlichkeit der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention hingewiesen wurde. Im Zentrum der Tagung stand die aktuelle Debatte zum Social-Media-Verbot. Klar ist: Die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) muss Maßstab allen staatlichen Handelns sein – auch in der Diskussion über ein allfälliges Social-Media-Verbot.

Zur Presseinformation vom 18.03.2026
Zum Positionspapier vom 18.03.2026

Child Friendly Budgeting: Kinderrechte brauchen ein Budget

Bei Budgetentscheidungen werden die Interessen junger Menschen oft übersehen. Die kijas Österreich fordern daher die Einführung eines „Child Friendly Budgeting“. Im aktuellen Positionspapier legen die Kinder- und Jugendanwaltschaften dar, wie eine kinderfreundliche Haushaltsplanung für mehr Transparenz und echte Mitbestimmung sorgen kann. Damit das Kindeswohl bei finanziellen Entscheidungen Vorrang hat, braucht es eine systematische Analyse der Ausgaben sowie kindgerechte Informationen zum Budget.

Zum Positionspapier vom 19.01.2026
Zur Presseinformation vom 19.01.2026

Ständige Konferenz der kijas Österreich in Linz

Gruppenfoto STÄNKO 2025 in Linz

Unter dem Motto „Gleiche Chancen, starker Schutz: Kinderrechte im Mittelpunkt“ fand die Herbsttagung 2025 der Kinder- und Jugendanwält*innen Österreichs in Linz statt. Vertreter*innen aus allen Bundesländern diskutierten aktuelle Herausforderungen im Bereich Kinderrechte und fordern gemeinsam bundesweite Verbesserungen – von der gesetzlichen Absicherung der kinderanwaltlichen Vertrauensperson über mehr und einheitliche Unterstützung für Care Leaver und verpflichtende Kinderschutzkonzepte in Institutionen bis hin zu Gewaltpräventions- und Unterstützungsmaßnahmen im Bildungsbereich.

Presseunterlage vom 22.10.2025

Kinderschutz in Einrichtungen: Gesetzliche Absicherung gefordert

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs fordern eine gesetzliche Grundlage für externe „Kinderanwaltliche Vertrauenspersonen“ und ausreichende Ressourcen, damit alle Kinder in sozialpädagogischen Einrichtungen niederschwelligen Zugang zu unabhängiger Unterstützung haben.

Zusätzlich setzen sich die kijas für verpflichtende Kinderschutzkonzepte in allen Einrichtungen ein, um Gewalt und Übergriffen vorzubeugen. Nur mit klaren gesetzlichen Vorgaben, Beschwerdemöglichkeiten und externen Kontrollstrukturen kann der Schutz der besonders verletzlichen Kinder nachhaltig sichergestellt werden.

Presseaussendung vom 25.09.2025

Kinderschutz bei Ferienlagern: Gesetzliche Lücken schließen!

Mit Blick auf den Sommer warnen die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vor fehlenden Schutzstandards in Ferienlagern. Derzeit gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung – vielerorts können Ferienlager ohne behördliche Kontrolle, ohne Kinderschutzkonzept und ohne Vorlage eines Strafregisterauszugs betrieben werden. Die kijas fordern daher eine bundesweite Regelung mit Anzeigepflicht, Qualitätsstandards, verpflichtenden Kinderschutzkonzepten sowie jährlichen Strafregisterbescheinigungen für Betreuer*innen. Nur so kann der Schutz junger Menschen auch in der Ferienbetreuung gewährleistet werden.

Zum Positionspapier vom 04.07.2025

Analyse zum BVG Kinderrechte: Potenzial noch nicht ausgeschöpft

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs stellen zentrale Erkenntnisse der aktuellen Studie zur Wirkung des BVG Kinderrechte vor. Das Bundesverfassungsgesetz stärkt die Stellung von Kindern als eigenständige Rechtssubjekte – in der Praxis wird sein Potenzial jedoch noch zu wenig ausgeschöpft. Besonders im Familien- und Asylrecht findet es Anwendung, in vielen anderen Bereichen wie Jugendstrafrecht oder Schulrecht hingegen kaum.

Die kijas fordern eine stärkere Berücksichtigung des BVG Kinderrechte in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis – insbesondere der Artikel zu Kindeswohl, Beistandspflicht, Partizipation und Diskriminierungsschutz.

Zur Stellungnahme vom 20.06.2025

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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