Stellungnahme zur geplanten Einschränkung des Familiennachzugs
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sprechen sich klar gegen den Entwurf einer Verordnung aus, der den Familiennachzug im Asylverfahren bei ausgerufener „gesamtstaatlicher Notlage“ einschränken soll. Ein solcher Schritt verletzt das Recht auf Familienleben (Art. 8 EMRK) sowie das Kindeswohl (Art. 1 BVG Kinderrechte). Die kijas fordern, dass insbesondere bei minderjährigen Betroffenen Anträge weiterhin fristgerecht behandelt werden müssen. Eine Aussetzung des Familiennachzugs ist menschen- und kinderrechtswidrig sowie europarechtswidrig und daher entschieden abzulehnen.
Zur Stellungnahme vom 10.06.2025