Sie betonen die Berührung zentraler Kinderrechte und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung sowie die Einbeziehung der Schüler*innen in die Gestaltung der Hausordnung. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs drängen darauf
- in den Erläuterungen klarzustellen, dass die abweichenden Regelungen unter Einbeziehung der Kinder- und Jugendlichen zu treffen sind;
- im Gesetzestext und in den Erläuterungen eine einheitliche Regelung darüber zu schaffen, wann die abgenommenen Geräte zurückzugeben sind;
- im Sinne der Rechtssicherheit in den Erläuterungen anzuführen, unter welchen Voraussetzungen es geboten erscheint die abgenommenen Geräte nur an die Erziehungsberechtigten auszuhändigen;
- die angeführten Beispiele durch den Aspekt „kindeswohlgefährdende Inhalte“ zu ersetzen;
- den Ablauf der Geräteabnahme klar zu regeln insbesondere durch die verpflichtende Androhung der Maßnahme vor deren Durchführung.






