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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Stellungnahme zum Entwurf der Schulordnungsnovelle 2024, die ein Handyverbot in der Primarstufe und Sekundarstufe I vorsieht

Sie betonen die Berührung zentraler Kinderrechte und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung sowie die Einbeziehung der Schüler*innen in die Gestaltung der Hausordnung. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs drängen darauf

  • in den Erläuterungen klarzustellen, dass die abweichenden Regelungen unter Einbeziehung der Kinder- und Jugendlichen zu treffen sind;
  • im Gesetzestext und in den Erläuterungen eine einheitliche Regelung darüber zu schaffen, wann die abgenommenen Geräte zurückzugeben sind;
  • im Sinne der Rechtssicherheit in den Erläuterungen anzuführen, unter welchen Voraussetzungen es geboten erscheint die abgenommenen Geräte nur an die Erziehungsberechtigten auszuhändigen;
  • die angeführten Beispiele durch den Aspekt „kindeswohlgefährdende Inhalte“ zu ersetzen;
  • den Ablauf der Geräteabnahme klar zu regeln insbesondere durch die verpflichtende Androhung der Maßnahme vor deren Durchführung.

Stellungnahme vom 09.04.2025

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
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