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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

AKTUELLES

Stellungnahme zu möglichen Kürzungen bei der Mindestsicherung

Die bedarfsorientierte MIndestsicherung ist ein Instrument der Armutsbekämpfung und der Absicherung menschlicher Grundbedürfnisse. Dem Vorhaben zur Deckelung der Mindestsicherung bei Mehr-Kind-Familien stehen die kijas ablehnend gegenüber. Eine derartige Kürzung würde sich insbesondere auf die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder auswirken und die Armutsgefährdung dieser Familien/Kinder zusätzlich verstärken. Ebenfalls kritisch betrachtet die kija das Vorhaben, die Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte und befristete Asylberichtigte zu kürzen.

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 18.03.2016 zu möglichen Kürzungen bei der Mindestsicherung

Recht auf Ausbildung statt Ausbildungspflicht

Die KiJAs Österreich begrüßen, dass Jugendliche durch das Ausbildungspflichtgesetz, zwischen Vollendung der Schulpflicht und dem 18. Geburtstag, die Chance bekommen eine weitere Ausbildung zu absolvieren, wenn sie keine Lehrstelle finden. Gerade in diesem Alter ist es besonders riskant aus dem Ausbildungssystem zu fallen, der Wiedereinstieg danach fällt sehr schwer. Im Fokus des neuen Gesetzes sollte aber das Recht auf Bildung stehen, und nicht die Pflicht einer Beschäftigung nachzukommen, die es oft nicht gibt. Wichtig ist auch, die Gründe für den Schulabbruch zu beleuchten und zu bekämpfen. Strafandrohungen alleine sind jedenfalls nicht der richtige Weg.

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 07.03.2016 zum Ausbildungspflichtgesetz

Presseaussendung - Frühjahrstagung der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs diskutierten bei ihrer Frühjahrstagung in Innsbruck wichtige kinderrechtliche Themen, wie die Kürzung der bedarfsorientierten Mindessicherung. Schwerpunkt war die verbesserungswürdige Situation von Kinder und Jugendlichen auf der Flucht. Als Lobby für alle Kinder und Jugendlichen fordern die KiJAs Österreich, dass das Kindeswohl immer vorrangig berücksichtigt wird.

Presseaussendung der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 10.03.2016: Frühjahrstagung der Kinder- und Jugendanwält*innen in Innsbruck

Tagtägliche Kinderrechtsverletzungen an Flüchtlingskindern

In einem offenen Brief anlässlich des Flüchtlingsgipfels am 20.01.2016 mahnen die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, dass sich derzeit rund 2.500 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge über Wochen und Monate in unzureichend betreuten Massenquatieren aufhalten müssen. Damit werden Kinderrechte täglich massiv verletzt!

Offener Brief der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 20.01.2016 anlässlich des Flüchtlingsgipfels

Stellungnahme zum Entwurf des Strafprozessänderungsgesetzes 2015 – Nichtumsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie in wesentlichen Bereichen

Mit der Novelle des Strafprozessgesetzes soll die EU-Opferschutzrichtlinie vollständig umgesetzt werden. Der Entwurf sieht sowohl Verbesserungen der Stellung von Kindern und Jugendlichen im Strafverfahren, als auch die Konkretisierung des Opferbegriffs vor. Kinder und Jugendliche werden nunmehr von Gesetzes wegen ausdrücklich als besonders schutzwürdig anerkannt.

Dennoch zeigen sich in einigen Bereichen noch Verbesserungspotentiale, die von den Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs in einer bundeseinheitlichen Stellungnahme aufgezeigt werden:

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Konfrontation mit Gewalt für Kinder und Jugendliche mit massiven Belastungen bzw. Traumatisierungen verbunden ist. Kinder, die Gewalt in der Familie miterleben, ohne davon selbst unmittelbar betroffen zu sein, etwa wenn ein Elternteil misshandelt oder verletzt wird, gelten dennoch weiterhin nicht als „Opfer“ im Sinne des Strafrechtes und erhalten damit auch nicht jene Rechte, die Opfern zukommen, insbesondere haben sie kein Recht auf Prozessbegleitung. Diese Einschränkung entspricht nicht der EU-Opferschutzrichtlinie.

Auch in den Bereichen kontradiktorische Einvernahme, Informationsrechte und Sanktionen für die Nicht-Einhaltung der Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer sind immer noch Defizite zu erkennen. Die Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit von Opfern wird nicht spezialisierten Experten überantwortet, sondern schlichtweg offen gelassen, wie diese Schutzbedürftigkeit beurteilt werden soll.

Es werden daher zusammengefasst Ansätze sichtbar, die Stellung von Opfern in Strafverfahren zu verbessern, wesentliche Bereiche bedürfen aber weiterhin dringend einer Weiterentwicklung.

Der Gesetzesentwurf ist im November 2015 im Nationalrat eingelangt und befindet sich weiterhin in der Begutachtung. Es bleibt abzuwarten, ob die von den Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs formulierten Anregungen und Forderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden.

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 14.12.2015 zum Entwurf des Strafprozessänderungsgesetzes 2015 – Nichtumsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie in wesentlichen Bereichen

Asylgesetznovelle kinderrechtswidrig

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs kritisieren die massiven Eingriffe in die Rechte von Kindern und Jugendlichen durch die geplante Novellierung des Asylgesetzes.  Zum einen soll das Aufenthaltsrecht auf Grund der Zuerkennung des Status einer/eines Asylberechtigten auf drei Jahre befristet werden, zum anderen sollen die Regeln für den Familiennachzug sowohl für Asylberechtigte als auch für subsidiär Schutzberechtigte verschärft werden; dies würde unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hart treffen. Die weitere parlamentarische Behandlung der Novelle wird voraussichtlich im Jänner erfolgen.

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 27.11.2015: Asylgesetznovelle kinderrechtswidrig 

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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