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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

AKTUELLES

Stellungnahme zur geplanten "Asyl-Notverordnung"

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften weisen erneut auf massive Kinderrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Novellen des Asyl-, Fremdenpolizei- und BFA-Verfahrensgesetzes hin. Bei der Ausgestaltung des Asylrechts sind die maßgeblichen Leitsätze des BVG  Kinderrechte, der UN-Kinderrechtskonvention und anderer internationaler Bestimmungen zu berücksichtigen.

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreich vom 04.10.2016 zur geplanten "Asyl-Notverordnung"

Stellungnahme zum Entwurf des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes

Das mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz verfolgte Ziel der Förderung der Autonomie und der Stärkung eines selbstbestimmten Lebens von Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, ist positiv zu bewerten. In manchen Bereichen, in denen auch die Rechte von Minderjährigen Änderungen erfahren, sehen die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs aus kinderrechtlicher Sicht allerdings noch Verbesserungspotential.

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 09.09.2016 zum Entwurf des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes

Stellungnahme zur Neufassung der Brüssel IIa-Verordnung

Die KiJAs begrüßen im Allgemeinen die Ziele des Vorschlages der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführung. Besonders positiv sehen wir die verpflichtende Anhörung des Kindes bei Entscheidungen über die elterliche Verantwortung und bei Rückkehrentscheidungen. Aus kinderrechtlicher Sicht gilt es, den Rahmen dafür zu schaffen, dass in allen familienrechtlichen Verfahren, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, das Kindeswohl als leitender Gesichtspunkt bestmöglich gewährleistet wird. Zur künftigen Vermeidung von schweren Kinderrechtsverletzungen fordern die KiJAs durch die gegenständliche Verordnung sicherzustellen, dass in allen Familienrechtsverfahren mit grenzüberschreitenden Sachverhalten für das betroffene Kind in den jeweiligen Mitgliedstaaten verpflichtend ein Kinderbeistand oder ein vergleichbares Rechtsinstitut zu bestellen ist!

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 17.08.2016 zur Neufassung der Brüssel IIa-Verordnung

Platz 18 für Österreich auf Rangliste der Kinderrechte

Die Rechte der Kinder werden laut einer Studie der internationalen Organisation Kidsrights am besten in Norwegen geschützt. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Portugal und Island. Österreich erreichte auf der am 13.06.2016 in Amsterdam veröffentlichten Rangliste der Kinderrechte Platz 18 von 163 Ländern. Als einziges nicht europäisches Land ist Tunesien unter den Top Ten. Am schlechtesten schnitten Afghanistan, die Zentralafrikanische Republik und Vanuatu im Südpazifik ab. Kidsrights untersucht jährlich gemeinsam mit der Rotterdamer Erasmus-Universität die Lage bei Kinderrechten. Grundlage sind Informationen der UNO aus 163 Ländern, die die Kinderrechtskonvention ratifiziert haben.

Konkreter Verbesserungsbedarf

Die Kinderrechte in Österreich seien grundsätzlich verankert, doch werden in dem Bericht einige konkrete Punkte kritisiert. Etwa dass die Jugendschutzbestimmungen nicht landesweit einheitlich, sondern individuell in den Bundesländern geregelt sind. Weiters wird in der Studie erwähnt, dass das Wahlalter in Österreich auf 16 Jahre herabgesetzt worden sei, ohne Jugendliche effektiv auf die Ausübung dieses Stimmrechts vorzubereiten. Zudem sei es besorgniserregend, dass es trotz Anti-Diskriminierungs-Gesetzen „Fälle von Hassreden von Politikern und Manifestationen des Neonazismus, Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz“ gebe. Statistisch würden in Österreich außerdem zwar viele Daten nach Alter, Geschlecht, geografischer Lage, Arbeitsmarkt, Jugendbeschäftigung, Bildung, Kultur, Gesundheit und Soziales in regelmäßigen Abständen auch hinsichtlich der Kinderrechte erfasst und ausgewertet, Migrantenkinder, Flüchtlinge und asylsuchende Kinder und andere gefährdete Kinder seien dabei aber in der Regel nicht adäquat erfasst.

Mehr Informationen auf der Webseite KidsRights 

Fachtagung Patenschaften und Gastfamilien in Salzburg

Flüchtlingskinder brauchen individuelle Begleitung

Wie internationale Erfahrungen zeigen, verbessern sich die Chancen von Flüchtlingskindern durch ein Aufwachsen in Pflege- bzw. Gastfamilien, aber auch durch die Unterstützung ehrenamtlicher PatInnen ganz wesentlich. Seit dem Sommer 2015 sind dazu unterschiedlichste Projekt in ganz Österreich entstanden. Auf Einladung der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (KIJAS) fand am 30. Mai 2016 in Salzburg eine österreichweite Tagung zum Thema „Gastfamilien & Patenschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ statt, mit dem Ziel eine koordinierte und abgestimmte bundesweite Entwicklung zu forcieren. Jedes Flüchtlingskind von Vorarlberg bis Burgenland, soll eine/n Paten/in zur Seite gestellt bekommen oder in einer Familie aufwachsen können, wenn es das möchte.

Presseinformation vom 30.05.2016 zur Fachtagung "Patenschaften und Gastfamilien in Salzburg"

Noch mehr Druck durch Schulrechtspaket?

Wann bleibt noch Zeit zum Kindsein?

Unzufrieden sind die KiJAs mit dem Entwurf des Schulrechtspaketes. Darin wird zwar die Umbenennung der "Kindergartenpädagogik" in "Elementarpädagogik" fixiert, doch die Rahmenbedingungen für die Pädagoginnen und Pädagogen, wie etwa die zeitlichen Ressourcen, verbessern sich dadurch nicht. Es ist zu befürchten, dass der Mehraufwand, beispielsweise für die Dokumentation, letzlich bei der pädagogischen Arbeit mit den Kindern fehlen wird. Statt Leistung und Normen sollten die individuelle Entwicklung, Neugierde, Freude und Interesse am Lernen stehen. Und nicht zuletzt gerade in diesem Alter das freie Spiel!

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 04.05.2016 zum Schulrechtspaket 2016

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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U18 - Deine Rechte App

Sujet der App "Deine Rechte U18 Österreich"