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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

AKTUELLES

Bericht der kijas zum Sonderbericht der Volksanwaltschaft

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs setzen sich bereits seit vielen Jahren für den Schutz  und die Rechte der Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen ein. Erschütternde Berichte ehemaliger Heimkinder und aktuelle Einzelfälle zeigen, dass die Standards weiter verbessert werden müssen. Zum Tag der Menschenrechte (10.12.) hat die Volksanwaltschaft einen Sonderbericht zum Thema „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“ vorgestellt, indem die derzeitige Situation, Missstände und deren Ursachen aufgezeigt werden. Zu diesem Bericht haben die kijas der österreichischen Bundesländer Stellung genommen und setzen auf Gewaltprävention durch einen niederschwelligen Zugang aller jungen Menschen  zur kinderanwaltlichen Vertrauensperson.

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs zum Sonderbericht der Volksanwaltschaft "Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen"

Sonderbericht der Volksanwaltschaft „Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen“

Presseinformation der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 12.12.2017: kijas "Kinderschutz und Gewaltprävention für alle Kinder und Jugendeinrichtungen"

Arbeitsgespräch mit Bundespräsident Van der Bellen

  die österreichischen Kinder- und Jugendanwältinnen und -anwälte bei einem Arbeitsgespräch mit Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen ©Carina Karlovits/HBF 

Am 20. November, dem Internationalen Tag der Kinderrechte, zeigten die österreichischen Kinder- und Jugendanwältinnen und -anwälte bei einem Arbeitsgespräch mit Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen die aktuellen Herausforderungen für junge Menschen in unserem Land auf. Die Themenpalette reichte von Fällen der Diskriminierung über Fragen der Existenzsicherung bis hin zu Formen von Gewalt an Kindern und notwendigen Präventionsmaßnahmen.

"Wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche selbstständige Träger von Rechten sind - und nicht nur ein Anhängsel ihrer Eltern", betonte der Bundespräsident bei der Aussprache. Grundsätzlich gilt: Kinder haben grundlegende und gleiche Rechte - egal, woher sie kommen, welche Voraussetzungen oder Fähigkeiten sie mitbringen. Sie brauchen Fürsprecher in der Welt, die sie vor Gewalt und Armut schützen, die ihnen Teilhabe, Förderung und Entwicklung ermöglichen. Kinderrechte sind Menschenrechte.

Österreich hat sich 1992 zur Wahrung der Kinderrechte verpflichtet. Daher setzen die Kinder- und JugendanwältInnen auf eine starke politische Lobby für Kinderrechte gemeinsam mit dem österreichischen Staatsoberhaupt. Auch von der neuen Regierung erwarten sich die Kinder- und JugendanwältInnen ein deutliches Bekenntnis zu Kinderrechten.

Presseinformation der Österreichischen Präsidenzschaftskanzlei vom 20.11.2017: Bundespräsident empfing die Kinder- und Jugendanwälte/-anwältinnen Österreichs 

Positionspapier "Jugendschutzbestimmungen - österreichweite Harmonisierung"

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs plädieren schon seit Jahren für die Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen der Bundesländer, da es inhaltlich nicht rechtfertigbar ist, dass die Kinder und Jugendlichen in Österreich per Gesetz nicht gleichbehandelt werden. Konstruktiv bringen die kijas ihre Position zur österreichweiten Harmonisierung ein.
Positionspapier der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom Oktober 2017: Jugendschutzbestimmungen – österreichweite Harmonisierung 

25 Jahre Kinderrechte in Österreich

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, die auf Grund der UN-KRK gesetzlich eingerichteten Interessenvertretung für Kinder und Jugendlichen, fordern die wahlkämpfenden Parteien und Listen zu diesem Jubiläumstag dazu auf, nach der Wahl entscheidende kinderrechtliche Verbesserungen voranzutreiben und anzupacken. Denn: die Kinderrechte stehen nicht zur Wahl!

Positionspapier der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 02.11.2017: 25 Jahre Kinderrechte in Österreich

Reformbedarf: Unterhaltssicherung von Kindern und Jugendlichen

Laut Art. 6, Art. 26, Art. 27 und Art. 31 UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes haben alle Kinder das Recht auf bestmögliche Förderung und Entwicklung, auf elterliche Sorge, auf Leistungen der sozialen Sicherheit, einen angemessenen Lebensstandard sowie das Recht auf Freizeit, Spiel, auf altersgemäße aktive Erholung sowie freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. Darüber hinaus darf gemäß Art. 2 kein Kind diskriminiert werden, laut Art. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern muss das Kindeswohl bei allen staatlichen Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden - soweit die Kinderrechtskonvention.

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 31.08.2017: Unterhaltssicherung von Kindern und Jugendlichen

MAKE LOVE GREAT AGAIN – Videospot gegen Hass im Netz

Das Video basiert auf einer wahren Geschichte. Sie steht exemplarisch für jegliche Hassreden (Hate Speech), die im Netz getätigt werden. Produziert wurde der Spot vom Bundesweiten Netzwerk Offene Jugendarbeit (bOJA). Er entstand im Kontext der 2013 vom Europarat initiierten Jugend-Kampagne No Hate Speech Movement. Diese hat es sich zum Ziel gesetzt, Hassreden im Internet zu bekämpfen und junge Menschen dabei zu unterstützen, sich online wie offline für ein respektvolles Miteinander einzusetzen. Der Slogan: „MAKE LOVE GREAT AGAIN“ wurde von Jugendlichen in einem Wiener Jugendzentrum entwickelt.

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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