Die KiJAs begrüßen im Allgemeinen die Ziele des Vorschlages der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführung. Besonders positiv sehen wir die verpflichtende Anhörung des Kindes bei Entscheidungen über die elterliche Verantwortung und bei Rückkehrentscheidungen. Aus kinderrechtlicher Sicht gilt es, den Rahmen dafür zu schaffen, dass in allen familienrechtlichen Verfahren, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, das Kindeswohl als leitender Gesichtspunkt bestmöglich gewährleistet wird. Zur künftigen Vermeidung von schweren Kinderrechtsverletzungen fordern die KiJAs durch die gegenständliche Verordnung sicherzustellen, dass in allen Familienrechtsverfahren mit grenzüberschreitenden Sachverhalten für das betroffene Kind in den jeweiligen Mitgliedstaaten verpflichtend ein Kinderbeistand oder ein vergleichbares Rechtsinstitut zu bestellen ist!