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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Minderjährig bist du, wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist.

Unmündig (minderjährig) bist du, wenn du noch nicht 14 Jahre alt bist.

Mündig (minderjährig) bist du, wenn du zwischen 14 und 18 Jahre alt bist.

Volljährig bist du, ab deinem 18. Geburtstag.

Junge Erwachsene sind Personen, die schon volljährig, aber noch nicht 21 Jahre alt sind.
Das ist im Strafrecht wichtig: für Volljährige gilt zwar das Erwachsenenstrafrecht, aber für 18- bis 21-Jährige gibt es Sonderregelungen.

 

Aufsichtsperson
Eine Aufsichtsperson ist zB deine Mutter, dein Vater oder eine Person ab 18 Jahren, die von deinen Eltern gebeten wurde, dich zu beaufsichtigen und dich zB beim Ausgehen zu begleiten. Solche Aufsichtspersonen sind zB Verwandte, Freunde der Familie, deine Lehrerin, dein Jugendbetreuer, deine Sport-Trainerin.


mehr…Link: Vollversion Deine Rechte U 18

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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U18 - Deine Rechte App

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