Worauf Behindertenrechts- und Kinderrechtsorganisationen seit vielen Jahren hinweisen, bestätigt jetzt auch das Wiener Handelsgericht: Österreichs Schüler:innen mit Behinderungen sind beim Bildungszugang klar diskriminiert. Ohne die Bereitstellung persönlicher Assistenz für alle Schüler:innen, die diese benötigen, verletzt Österreich ihr Kinderrecht auf bestmögliche Entwicklung und nimmt ihnen ihr Selbstbestimmungsrecht. Und es verwehrt allen Menschen die Chance auf eine Gesellschaft, an der alle aktiv teilhaben können und in der sie gleiche Rechte haben.
Presseaussendung vom 27.04.2023