Im Allgemeinen sind Kinder und Jugendliche von der Novelle des Unterbringungsgesetzes (kurz UbG) positiv betroffen. Jahrelang wurde das UbG als Erwachsenenpsychiatriegesetz angesehen. Jetzt soll dies mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf geändert werden. Die Novelle sieht einen eigenen Abschnitt vor, welcher die Bestimmungen für Kinder und Jugendliche enthalten soll. Diese Bestimmungen sind teils ergänzende Bestimmungen zu den allgemeinen Regeln des UbG sowie teils leges speciales.
Stellungnahme der KiJAs Österreich vom 12.04.2021 betreffend Entwurf zum Unterbringungsgesetz 2021