Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sprechen sich in ihrer Stellungnahme vom 02.11.2020 gegen die aktuellen Schulschließungen aus. Österreich hat sich als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention zum Recht auf Bildung und zur vorrangigen Beachtung des Kindeswohls bekannt. Der Vorrang des Kindeswohls bei allen Entscheidungen des Gesetzgebers ist verfassungsrechtlich garantiert. Die aktuellen Schulschließungen stehen dazu in klarem Widerspruch. Wenn in den nächsten Wochen die Oberstufen nicht wieder öffnen und einen regulären Betrieb aufnehmen, sind langfristige negative Folgen für ganze Jahrgänge von Jugendlichen zu befürchten.