Alle fünf Jahre muss Österreich über seine völkerrechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention berichten. Anfang Juni nahm die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt gemeinsam mit der oberösterreichischen Kollegin Christine Winkler-Kirchberger und VertreterInnen der "National Coalition" (Helmut Sax, Elisabeth Schaffelhofer-García Marquez, Magdalena Schwarz, Wilhelm Raber und Daniela Köck) sowie erstmals einer Jugenddelegation an dem Österreich-Hearing der Zivilgesellschaft und Ombudspersonen teil. Dabei wurden unter anderem folgende Bereiche erörtert: Gewaltprävention in Familie und Schule; Qualitätsstandards für Kinder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Zugang zur kinderanwaltlichen Vertrauensperson; strukturelle Diskriminierungen von nicht-österreichischen Kindern; Armutsbekämpfung; bundesverfassungsrechtliche Absicherung der kijas uvm. Interessante Gespräche mit Renate Winter, dem österreichischen Ausschussmitglied, sowie der österreichischen Botschafterin zur UNO, Elisabeth Tichy-Fisslberger, rundeten den spannendenden Tag ab.
Der Kinderrechtsausschuss hat nunmehr – auch aufgrund der Informationen in der Pre-Session – eine „List of Issues“ erstellt und veröffentlicht. Die österreichische Regierung ist nunmehr aufgefordert dazu zunächst schriftlich Stellung zu nehmen, Ende Jänner 2020 bekommt sie dann die Gelegenheit in der Session ihre Sicht darzustellen. Anschließend werden mit Spannung die Abschließenden Empfehlungen (Concluding Observations) an Österreich erwartet.
Bild: Das österreichische Team mit Renate Winter (österreichisches Ausschussmitglied), Keith Porteous Wood (National Secular Society, Thema Missbrauch in der katholischen Kirche) und Daniela Truffer (Stop IGM Zürich)