Das Recht auf Schutz vor Gewalt ist ein zentrales Kinderrecht! In ihren Stellungnahmen zu den Gesetzespaketen der Task Force Strafrecht begrüßen die kijas grundsätzlich den geplanten Ausbau des Opferschutzes und die strengere, konsequentere und besser vernetzte Verfolgung von Gewaltstraftaten. Gleichzeitig sehen die kijas aber noch viel Verbesserungsbedarf und geben dazu ihre kinderrechtliche Expertise ab!