Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs lehnen den Verordnungsentwurf des Bundesministers für Inneres über die Heranziehung von Asylwerbern für gemeinnützige Hilfstätigkeiten aus kinderrechtlicher Sicht ab. Insbesondere die Anlehnung der Höhe des genannten Anerkennungsbeitrags für AsylwerberInnen an die Entschädigung für österreichische Zivildiener erscheint aus mehreren Gründen sachlich nicht gerechtfertigt. Die kijas fordern daher ein angemessenes Stundenentgelt für AsylwerberInnen!