Gleiche Rechte & effektiver Schutz für alle jungen Menschen in Österreich!
Die Intention der Bundesregierung, mit dem geplanten Bundesverfassungsgesetz eine Entflechtung der Kompetenzverteilung zu erreichen, wird grundsätzlich begrüßt. Allerdings wird die vorgeschlagene Kompetenzänderung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die Grundsatzgesetzgebung des Bundes gem. Art. 12 Abs.1 Z 1 B-VG hinsichtlich der „Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge“ vollständig auf die Länder zu übertragen, aus kinderrechtlicher Sicht abgelehnt.