Durch die geplante Einführung des Familienbonus Plus in § 33 Abs. 3a Einkommensteuergesetz (EStG) werden Kinder aufgrund des Einkommens ihrer Eltern unterschiedlich behandelt. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sehen hier einen eindeutigen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot in Art. 2 UN-Kinderrechtskonvention! Weiters fordern die kijas, dass im Ausgleich zu einer Steuerentlastung für erwerbstätige Eltern auch ein erweitertes Unterstützungsangebot für jene Eltern geschaffen werden muss, die mangels Erwerbstätigkeit gänzlich aus dem Anwendungsbereich des vorliegenden Gesetzesentwurfs fallen.