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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Stellungnahme zur Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

Durch die geplante Einführung des Familienbonus Plus in § 33 Abs. 3a Einkommensteuergesetz (EStG) werden Kinder aufgrund des Einkommens ihrer Eltern unterschiedlich behandelt. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sehen hier einen eindeutigen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot in Art. 2 UN-Kinderrechtskonvention! Weiters fordern die kijas, dass im Ausgleich zu einer Steuerentlastung für erwerbstätige Eltern auch ein erweitertes Unterstützungsangebot für jene Eltern geschaffen werden muss, die mangels Erwerbstätigkeit gänzlich aus dem Anwendungsbereich des vorliegenden Gesetzesentwurfs fallen.

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschafen Österreichs vom 11.04.2018 zum Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
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