Mit großen Schritten nähert sich wieder der Ramadan (27.05.17-24.06.17) und viele muslimische Gläubige freuen sich schon darauf, weil es nicht nur um das Fasten zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang geht, sondern auch um eine innere Reinigung und Reflexion. Da aber viele fastende Kinder immer wieder unter gesundheitlichen Probleme leiden, wollen wir daran erinnern, dass Kinder vom Fasten ausgenommen sind! Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs geben Tipps, wie muslimische Kinder trotzdem altersadäquat am Ramadan teilnehmen können.
Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreich vom 22.05.2017: Ramadan