Im Mittelpunkt der aktuellen Bildungsreform müssen die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen stehen! Im Lebensraum Schule müssen ausreichend Zeit und Ressourcen für pädagogische Arbeit zur Verfügung stehen – diese darf nicht durch administrativen Mehraufwand gefährdet werden. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sehen diese Prinzipien im geplanten Bildungsreformgesetz 2017 nicht verwirklicht und fordern daher eine kinderrechtliche Überarbeitung des vorliegenden Gesetzesentwurfs.