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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Straße & Verkehr

Verkehrszeichen Wohnstraße

Dieses Verkehrszeichen steht für „Wohnstraße".
Dann dürfen Fahrzeuge nur in Schrittgeschwindigkeit fahren, weil Kinder und Jugendliche diese Straße als Spielfläche benützen dürfen.

Du darfst mit Inlineskates, Skate-, Kick-, Wave- und Snakeboards, Scooter oder Sidewalker, Einrad, Fahrrad und natürlich auch mit Tretrollern, Dreirädern und Tretautos auf der Fahrbahn fahren.

Wenn die Fahrbahn für bestimmte Zeit für den (Auto-)Verkehr ganz gesperrt ist, dann ist die Straße eine reine „Spielstraße".

Quads und Trikes
Ein Quad oder ATV (All Terrain Vehicle = „Geländefahrzeug“) ist ein Kraftfahrzeug für 1 bis 3 Personen mit vier Rädern. Ein Trike ist ein Motorrad mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

Helmpflicht besteht für Quads und Trikes, die schneller als 25 km/h fahren.

Welchen Führerschein brauchst du?

  • Mopedführerschein mit dem Vermerk „vierrädriges Leichtkraft-fahrzeug" für Quads und Trikes mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h;
  • Führerschein der Klasse F (Traktor) für Quads und Trikes, die als Zugmaschinen zugelassen sind, mit einer Bauartgeschwindigkeit von max 50 km/h;
  • Führerschein der Klasse B (Auto) für alle Quads und Trikes über 45 km/h.

E-Bikes, E-Scooters und Segways über 25 km/h dürfen nur auf der Fahrbahn benützt werden.

Einen Sturzhelm brauchst du für Benzin-Scooter, E-Scooter und Segways über 25 km/h.

Einen Mopedausweis oder Führerschein der Klasse B (Auto) brauchst du:

  • für E-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit von >25 km/h;
  • für Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit von >10 km/h.

Ohne Führerschein darfst du ab 16 Jahren mit einem Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit von bis max10 km/h fahren.

Altersgrenzen:

  • Unter 10 bzw 12 Jahren musst du von einer zumindest 16-jährigen Begleitperson beaufsichtigt werden.
  • Ab 10 Jahren darfst du mit Radfahrausweis allein unterwegs sein.
  • Ab 12 Jahren darfst du auch ohne Radfahrausweis allein fahren.
  • Bis einschließlich 12 Jahre gilt die Sturzhelmpflicht.

 

Wo darf man fahren?

Fahrrad, E-Scooter, Rollschuhe, E-Bike bis max 25 km/h, Segway bis max 25 km/h:

Gehsteig nein
Gehweg nein
Fußgängerzone nein
Fahrbahn ja
Radweg ja
Geh- und Radweg ja
Radfahrstreifen ja
Wohn- und Spielstraße ja

 

Inlineskates, Rollschuhe:

Gehsteig ja
Gehweg ja
Fußgängerzone ja
Fahrbahn nein
Radweg ja
Geh- und Radweg ja
Zebrastreifen ja
Radfahrstreifen nein
Wohn- und Spielstraße ja
Rollschuhstraße ja

 

Skateboard, Snakeboard, Kickboard, Scooter:

Gehsteig ja
Gehweg ja
Fußgängerzone ja
Fahrbahn nein
Radweg ja
Geh- und Radweg ja
Zebrastreifen ja
Radfahrstreifen nein
Wohn- und Spielstraße ja
Rollschuhstraße nein

 

Einrad:

Gehsteig nein
Gehweg nein
Fußgängerzone nein
Fahrbahn nein
Radweg nein
Geh- und Radweg nein
Radfahrstreifen nein
Wohn- und Spielstraße ja
Rollschuhstraße nein

Unter 18 Jahren brauchst du die Zustimmung deiner Eltern, wenn du alleine oder mit Freunden verreisen möchtest. Eine schriftliche Bestätigung (Reisevollmacht) mitzunehmen ist immer gut. Wenn möglich sollte sie in der Landessprache sein, oder zumindest in Englisch.

Willst du in Österreich ohne Eltern Urlaub machen, beachte die Jugendschutzbestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.

Im Ausland musst du dich an die dort geltenden Gesetze und Jugendschutzbestimmungen halten. http://www.protection-of-minors.eu/

Für Buchungen im Reisebüro wird überlicherweise die Unterschrift deiner Eltern verlangt, wenn du unter 18 bist.

Für den Krankheitsfall solltest du immer deine E-Card dabei haben. Außerhalb der EU ist es vorteilhaft, eine Reisekrankenversicherung anzuschließen.

Spezielle Bestimmungen für Flug, Bahn und Taxi findest du unter Öffentliche Verkehrsmittel.

 

Schwarzfahren

Solltest du einmal vergessen haben ein Ticket zu kaufen, kannst du das in Sekundenschnelle mit einer App nachholen (gibt es für Wien, Linz, Graz, Salzburg und Innsbruck).

Wenn du erwischt wirst, musst du den Fahrpreis + einen Zuschlag in Höhe von etwa €70 entweder sofort oder binnen 3 Tagen per Erlagschein (meist plus zusätzlicher Gebühr) bezahlen. Wenn du nicht zahlst, bekommst du eine Mahnung. Erst wenn du trotz Mahnung nicht zahlst, kann ein Inkassobüro eingeschaltet werden – dann wird es so richtig teuer (einige hundert Euro). Also: Kopf in den Sand stecken macht die Sache nur noch schlimmer.

Ab 14 kannst du auch eine Verwaltungsstrafe bekommen, wenn du beim Schwarzfahren erwischt wirst.

Der Kontrolleur darf dich kurz zur Identitätsfeststellung anhalten. Er kann die Polizei rufen, wenn du dich weigerst oder keinen Ausweis dabei hast.

Wenn du deinen Freifahrtausweis vergessen hast, wird jedenfalls dein Name und Adresse aufgenommen. Kannst du den Ausweis binnen 3 Tagen vorweisen (zB durch Fax), ist die Sache bei den meisten Beförderungsunternehmen erledigt.

 

Angriffe auf das Öffi-Personal

Wer zB BuslenkerInnen, ZugbegleiterInnen oder TicketkontrolleurInnen tätlich angreift,

kann ab Herbst 2017 mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

 

 

Allein reisen…

Unter 18 Jahren brauchst du die Zustimmung deiner Eltern, wenn du allein oder mit Freunden verreisen möchtest. Eine schriftliche Bestätigung (Reisevollmacht) mitzunehmen ist immer gut. Wenn möglich sollte sie in der Landessprache sein, oder zumindest in Englisch.

Willst du in Österreich ohne Eltern Urlaub machen, beachte die Jugendschutzbestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.

Im Ausland musst du dich an die dort geltenden Gesetze und Jugendschutzbestimmungen halten. http://www.protection-of-minors.eu/

Für Buchungen im Reisebüro wird üblicherweise die Unterschrift deiner Eltern verlangt, wenn du unter 18 bist.

Für den Krankheitsfall solltest du immer deine E-Card dabei haben. Außerhalb der EU ist es vorteilhaft, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.

 

Allein reisen mit dem Flugzeug

Viele Fluglinien bieten Begleitung für Kinder und Jugendliche an. Die AUA zB bietet Betreuung gegen eine Servicegebühr für allein reisende Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren sowie sogar für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren auf speziellen Wunsch der Eltern.

Am Ankunftsort werden die Kinder an die vorab bekannt gegebene Person übergeben. Diese muss einen Ausweis vorweisen. 

 

Allein reisen mit der Bahn

Ab 6 Jahren dürfen Kinder in Österreich ohne Begleitung Bahn fahren.
Aber: Erziehungsberechtigte müssen darauf achten, dass sie die Aufsichtspflicht nicht verletzen (das heißt zB dass sie dem Alter und der Reife des Kindes entsprechend entscheiden müssen, ob das Kind alleine fahren kann.)

Die Deutsche Bahn bietet einen Begleitservice für Kinder im Alter zwischen 6 und unter 15 Jahren gegen Gebühr und Vorbuchung an. 

 

Allein mit dem Taxi

Ab dem Volksschulalter werden Kinder üblicherweise ohne Begleitung befördert. Meist bezahlt der Erwachsene am Zielort. Bei der Bestellung des Taxis sollte eine Handy-Nummer eines Elternteiles angegeben werden.

Im Rahmen der Geschäftsfähigkeit können aber Kinder und Jugendliche auch selbst bezahlen.


Beförderungspflicht für Öffis

Öffentliche Verkehrsmittel haben Beförderungspflicht. Überfüllung ist zB kein gerechtfertigter Grund, dich abzuweisen. Wird man als Fahrgast ungerechtfertigt abgewiesen, hat man Anspruch auf Schadenersatz.

Essen oder Trinken ist kein Grund für eine Beförderungsverweigerung oder für eine Strafe – sofern du zivilisiert konsumierst.

Verweigert werden darf dir die Beförderung, wenn du die Sicherheit oder Ordnung gefährdest (zB wenn du Fahrgäste anpöbelst).

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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