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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Auto

L17: Mit 15 ½ Jahren kannst du die Ausbildung beginnen und nach der Ausbildung die Theorieprüfung machen.
Achtung: die Prüfung gilt nur 18 Monate. Innerhalb der Frist musst du die begleitete praktische Ausbildung (3000 km) und die praktische Prüfung machen! Den Führerschein erhältst du mit 17 Jahren nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung. Der L17 gilt 2 Jahre und zumindest bis zum 20. Geburtstag als Probeführerschein mit einer Promillegrenze von 0,1‰. Machst du deinen FS nach dem 1.7.17 gelten mindestens 3 Jahre Probezeit und mindestens bis zum 21. Geburtstag.

Klasse B mit 18: Start der Ausbildung 6 Monate vor dem 18. Geburtstag. Die Lenkerberechtigung erhältst du mit 18 Jahren nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung (als Probeführerschein bis zu 2 Jahre nach Ausstellungsdatum). Die Promillegrenze von 0,1‰ gilt ebenfalls bis zum 20. Geburtstag. Für Führerscheine nach dem 1.7.17 gelten 3 Jahre Probezeit.


Moped (Führerscheinklasse AM)

Einen Mopedführerschein
für Fahrzeuge mit max. 45 km/h gibt es ab 19.1.2013. Du kannst deinen alten Mopedausweis umtauschen in einen Mopedführerschein, musst aber nicht. Aber Achtung: Mopedausweise gelten nur mehr in Österreich. Willst du mit dem Moped ins Ausland fahren, musst du einen Mopedführerschein haben.

Voraussetzungen für den Mopedführerschein:

  • ab 15,
  • Theoriekurse und Mopedprüfung,
  • Praxiskurse auf dem Übungsplatz und auf der Straße,
  • Einwilligung eines Erziehungsberechtigten, wenn du noch nicht 16 bist.

Promillegrenze: 0,1‰ bis zum 20. Lebensjahr.

„Auffrisierte“ Mopeds: Für ein Moped, das schneller als 45 km/h fährt, brauchst du einen Motorrad-Führerschein.
Wenn du nur einen Mopedführerschein hast und mit einem höheren Tempo als 45 km/h erwischt wirst, kann es ein, dass du einige hundert Euro Strafe bezahlen musst und für einige Monate deine Kennzeichentafel verlierst.

Mit dem Führerschein L17 darfst du eine Moped ohne Mopedführerschein lenken.

 

Motorrad

Einen Führerschein der Klasse A1 für Motorräder mit maximal 125 cm3 Hubraum und maximal 15 kw kannst du ab dem 16. Geburtstag erhalten.
 
Einen Führerschein der Klasse A2 für Motorräder mit maximal 35 kw kannst du ab dem 18. Geburtstag erhalten.

Einen Führerschein der Klasse A für alle Motorräder kannst du ab dem 24. Geburtstag erhalten oder nach 2 Jahren A2.

 

Traktor

Mit einem Führerschein der Klasse F kannst du ab dem 16. Geburtstag mit einem Traktor auf der Straße fahren. Voraussetzung dafür sind der Nachweis der erforderlichen geistigen und körperlichen Reife und die Erfüllung von gewissen geforderten Auflagen. Die Promillegrenze von 0,1‰ während der Probezeit während der Probezeit gilt auch hier.

 

Führerscheinentzug

Auf jeden Fall verlierst du deinen Führerschein oder Mopedausweis zB bei:

  • Überschreitung des Tempolimits im Ortsgebiet um mehr als 20 km/h und außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 40 km/h,
  • Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes von unter 0,2 Se-kunden
  • Alkoholisierung oder Drogenkonsum.

Achtung: der Führerschein kann dir auch entzogen werden, wenn du zB alkoholisiert mit dem Fahrrad unterwegs warst.

Der Führerschein kann dir aber auch entzogen werden zB

  • bei Überschreitung des Tempolimits,
  • wenn du unter gefährlichen Verhältnissen risikoreich oder rücksichtslos fährst (zB bei Eisglätte),
  • wenn du sehr müde oder besonders aufgeregt bist,
  • wenn du den Alkotest verweigerst
  • usw.

Eine Nachschulung musst du zB machen

  • bei einem schweren Verstoß während der Probezeit (zB Vorrangverletzung, Fahrerflucht, Fahren gegen die Einbahn, Überholen unter gefährlichen Umständen etc),
  • bei Alkoholisierung (0,1-Promille-Grenze),
  • wenn du im Ortsgebiet um mehr als 20 km/h und außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 40 km/h zu schnell unterwegs bist.

Achtung: bei Anordnung einer Nachschulung verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr.

Eine amtsärztliche und eventuell sogar verkehrspsychologische Untersuchung kann angeordnet werden (va bei Alkoholisierung oder Drogenkonsum oder auch nach mehrmaligem Durchfallen bei der Führerscheinprüfung). Die verkehrspsychologische Untersuchung dauert 3-4 Stunden und besteht aus verschiedenen Tests zB zum Reaktionsvermögen sowie einem Gespräch mit einem Verkehrspsychologen.

 

Fahren ohne Führerschein

Wenn du ohne Führerschein unterwegs bist, kann eine Strafe von einigen hundert Euro bis zu über €2000 auf dich zukommen. Wenn du das zweite Mal erwischt wirst, ist sogar eine Freiheitsstrafe möglich.

Wenn du dich gerade auf die Führerscheinprüfung vorbereitest, kann es sein, dass du eine bestimmte Zeit lang für die Führerscheinausbildung und die Prüfung gesperrt wirst.

Achtung: Wenn du einen Unfall baust, kann die Versicherung das ausbezahlte Geld, zB für Schäden an anderen Autos und Schmerzengeld für verletzte Personen, von dir zurückfordern.


 

Kinderrechte in Österreich

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