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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Körperverletzung

Eine Körperverletzung liegt vor, wenn du am Körper verletzt oder an deiner Gesundheit geschädigt wirst, zB durch Faustschläge, Würgen, Treten usw.

 

Die Strafe kann für Jugendliche eine Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe sein - je nach Schwere der Verletzung. Außerdem stehen dem Verletzten noch Schadenersatz und Schmerzengeld zu. 
Für Täter gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines außergerichtlichen Tatausgleichs.

 

Happy Slapping ist ein Angriff auf eine Person, die den Tätern meist nicht bekannt ist, aber auch zB auf MitschülerInnen oder LehrerInnen. Die Angriffe werden mit Handy oder Videokamera aufgezeichnet und anschließend im Internet gezeigt oder über Handy verschickt.
Die (Mit)Täter können wegen Körperverletzung, Ehrenbeleidigung, Verletzung des Rechtes am eigenen Bild usw angezeigt und strafrechtlich verfolgt werden!

 

Was tun, wenn du verletzt wurdest?

  • Ruf die Polizei oder eine Gewalthotline an (siehe Notrufnummern).
  • Ruf eine erwachsene Vertrauensperson an.
  • Schreib dir Namen und Telefonnummern von Zeugen auf.
  • Geh zu einem Arzt oder in eine Ambulanz. Lass dir deine Verletzungen bestätigen.
  • Wende dich an das Kinderschutzzentrum oder die Kija in deinem Bundesland. Hier kann dir weitergeholfen werden.

Was tun, wenn du Zeuge wurdest?

  • Leiste Erste Hilfe.
  • Ruf die Polizei.
  • Frag das Opfer welche Hilfe es möchte.
  • Schreib Namen und Telefonnummern von Zeugen auf.

 

Gewalt zu Hause 

Eine Vernachlässigung liegt vor, wenn du für einen längeren Zeitraum nicht ausreichend versorgt wirst (zB kein Essen).

Seelische Gewalt liegt vor, wenn dir Zuwendung, Liebe, Akzeptanz, und Schutz verweigert wird und du stattdessen gedemütigt wirst oder zB zur Strafe in die Abstellkammer eingesperrt wirst.

Körperliche Gewalt kann unterschiedliche Formen haben: Prügel, Schläge mit Gegenständen, Kneifen, Treten und Schütteln, Stichverletzungen, Vergiftungen, Würgen und Ersticken, Verbrennen, Verbrühen, Unterkühlen usw

Eine Wegweisung kann von der Polizei sofort angeordnet werden wenn bei dir zu Hause durch einen Angriff Gefahr besteht oder droht.
Der Gewalttäter wird aus der Wohnung und von der unmittelbaren Umgebung der Wohnung weggewiesen.

Durch ein Betretungsverbot kann die Polizei dem Täter 2 Wochen lang verbieten, in die Wohnung zurückzukommen. Dem Gewalttäter werden die Schlüssel abgenommen.
Auf Antrag kann ein Betretungsverbot zB auch für die Schule ausgesprochen werden.

Die Polizei verständigt das Jugendamt und das Gewaltschutzzentrum (die Interventionsstelle).

Missachtet der Weggewiesene das Betretungsverbot, ruf sofort die Polizei.

Was tun, wenn du von Gewalt betroffen bist?

  • Rede mit einer Vertrauensperson darüber.
  • Wende dich an das Kinderschutzzentrum, die Kija in deinem Bundesland oder das Jugendamt. Hier kann dir weitergeholfen werden.
  • In einer gefährlichen Situation ruf die Polizei oder eine Gewalthotline an (siehe Notrufnummern).

 

Sexueller Missbrauch von Unmündigen 

Sexueller Missbrauch ist, wenn ein Erwachsener oder ein wesentlich älterer Jugendlicher an und mit einem Jungen oder Mädchen unter 14 Jahren sexuelle Handlungen vornimmt, wobei das Kind dem Täter als Objekt zur sexuellen Stimulation und zur Bedürfnisbefriedigung dient.

Du hast das Recht „NEIN" zu sagen, wenn du Berührungen nicht willst oder sie dir unangenehm sind. Es gibt keine Entschuldigung dafür. Auch innerhalb der Familie (Vater, Tante usw) ist es nicht ok! Der Täter macht sich strafbar und kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden.

Was kannst du tun, wenn du betroffen bist?

  • Rede mit einer Vertrauensperson (Verwandte, Eltern von Freunden, LehrerInnen usw) darüber.
  • Wende dich an eine Opferschutzeinrichtung, zB das Kinderschutzzentrum. Hier wird dir zugehört und weitergeholfen!

Du hast das Recht auf Prozessbegleitung. Du bekommst als Opfer vor dem und während des Prozesses kostenlose juristische und psychologische Unterstützung. 


Sexuelle Gewalt über 14 Jahren

Was tun bei Verdacht auf K.O. Tropfen?
Wenn du dich nach einem Getränk PLÖTZLICH nicht wohl fühlst, Wahrnehmungsstörungen oder gar einen „Filmriss“ hast, könnte es sein, dass dir jemand K.O. Tropfen gegeben hat.
Geh so rasch wie möglich in ein Krankenhaus. Die Substanzen sind nur zwischen 6 Stunden und wenigen Tagen nachher nachweisbar. Da die Tests teuer sind, führen Krankenhäuser sie manchmal nicht gleich durch. Bestehe aber jedenfalls auf einer Urin- und Blutprobe, die im Krankenhaus aufgehoben wird!

 

Eine Vergewaltigung ist Geschlechtsverkehr gegen den Willen des anderen.

Eine geschlechtliche Nötigung ist eine geschlechtliche Handlung (zB das Reiben eines Geschlechtsteils am Körper des anderen) gegen den Willen des anderen.

Sexueller Missbrauch ist eine geschlechtliche Handlung an einer wehrlosen (zB ohnmächtigen oder schwer betrunkenen) Person oder an einer behinderten Person.

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen ist eine geschlechtliche Handlung an einer Person, die noch nicht 16 Jahre alt ist durch eine Person, die wesentlich älter ist (zB 27 Jahre) und die Unreife des jüngeren Partners ausnützt.

 

Du hast das Recht auf Prozessbegleitung. Du bekommst als Opfer vor dem und während des Prozesses kostenlose juristische und psychologische Unterstützung.

 

Was kannst du tun, wenn du betroffen bist?

  • Wende dich an eine Gewalthotline (siehe Notrufnummern).
  • Rede mit einer Vertrauensperson (Verwandte, Eltern von Freunden, LehrerInnen usw) darüber.
  • Lass dich von einem Arzt untersuchen, damit deine Verletzungen festgestellt werden können.
  • Wende dich an Opferschutzeinrichtungen, zB an das Kinderschutzzentrum oder wenn du über 16 bist an den Weißen Ring. Hier wird dir zugehört und weitergeholfen!
  • Die Opferschutzeinrichtung wird dir auch helfen eine Anzeige bei der Polizei zu machen.


Sexuelle Belästigung ist, wenn dir an den Busen oder in den Schritt gegriffen wird (also an einen „geschlechtlichen“ Körperteil), obwohl du das nicht möchtest. Sexuelle Belästigung ist strafbar.
Wenn dir jemand an den Po greift, ist das noch keine sexuelle Belästigung, aber du hast die Möglichkeit dich wegen „Ehrenbeleidigung“ zu wehren.

Am Arbeitsplatz bist du besser gegen sexuelle Belästigung geschützt:

Hier kann es zB schon ausreichen, wenn jemand anzügliche Witze macht oder dir hinterherpfeift, um als sexuelle Belästigung zu gelten. Nähere Infos dazu findest du unter:
http://www.arbeiterkammer.at

 


Mobbing, Cybermobbing & Stalking 

Mobbing:

  • ist ein Angriff auf deinen Körper oder deine Seele (zB mit Worten, Gesten)
  • über längere Zeit
  • mit dem Ziel sozialer Ausgrenzung.

 

Mobbing kann strafbar sein

wenn es zB üble Nachrede, Verleumdung, Ehrenbeleidigung oder Nötigung ist.

 

Cybermobbing ist

wenn jemand über Handy oder im Internet (SMS, Facebook, WhatsApp) über längere Zeit

  • andere zB beleidigt, oder bloß stellt, sodass das Ansehen leidet oder
  • Bilder, Videos oder private Informationen (zB Sexualleben, Krankheit, Religion, Wohnung) anderer sichtbar macht.

 

Cybermobbing ist strafbar

wenn eine größere Gruppe (10 Personen oder mehr) diese Dinge wahrnimmt und die betroffene Person dadruch in ihrem Leben unzumutbar beeinträchtigt wird (zB Löschen des Facebook-Profils weil man keinen anderen Ausweg mehr sieht).

Der Cybermobber muss mit einer Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe rechnen.

 

Stalking ist

  • wenn eine Person „beharrlich" (= immer wieder, lästig und aufdringlich) verfolgt wird, indem persönlich, über Handy oder Internet Kontakt aufgenommen wird oder Sachen bestellt werden (zB Blumen),
  • und die betroffene Person dadurch in ihrem Leben unzumutbar beeinträchtigt wird (zB Angst davor hinaus zu gehen),
  • und dies über einen längeren Zeitraum hindurch erfolgt.

 

    Stalking ist strafbar

    und wird mit einer Freiheitsstrafe bestraft. Du kannst bei Gericht sehr schnell eine einstweilige Verfügung erwirken: Dem Stalker wird dadurch verboten, dich weiter zu verfolgen oder sich dir zu nähern.

     

    Was kannst du tun?

    • Rede mit erwachsenen Vertrauenspersonen darüber (LehrerInnen, Verwandten usw).
    • Ändere deine Handynummer.
    • Dokumentiere und speichere alles gut, damit du Beweise hast.
    • Wende dich an die Kinder- und Jugendanwaltschaft http://www.kija.at oder eine Opferschutzeinrichtung.
    • Die Beratungseinrichtung wird dir auch helfen, wenn du eine Anzeige bei der Polizei machen möchtest.

    Kinderrechte in Österreich

    zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
    Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
     Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
    Informationen zu No Hate Speech 

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    U18 - Deine Rechte App

    Sujet der App "Deine Rechte U18 Österreich"