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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

  • Bis du 18 Jahre bist, haben deine Eltern das Recht zu bestimmen wo du dich aufhalten sollst (das betrifft zB den Wohnort, das Ausgehen oder Reisen). Dabei haben sie auf dein Wohl und deine persönliche Entwicklung zu achten. Ein völliges Verbieten von Kontakt zu Freunden wäre zB aber nicht zulässig.
  • Wenn deine Eltern einverstanden sind, kannst du schon bevor du 18 bist ausziehen.
  • Sind deine Eltern nicht einverstanden, brauchst du zum Ausziehen einen wichtigen Grund (zB unerträgliche Wohnsituation, Ver-nachlässigung, Gewalt, etc). In diesen Fällen kann das Jugendamt helfen.
  • Hinweis: Deine Eltern dürfen dich unter 18 Jahren nicht von zu Hause „hinauswerfen”.
  • Achtung: Personen, die dich unter 16 gegen den Willen deiner Eltern bei sich aufnehmen, machen sich strafbar. Wenn zu Hause für dich Gefahr besteht und du zB bei einer befreundeten Familie übernachtest, sollten diese das Jugendamt davon verständigen.
  • Wenn du umziehst, musst du dich ummelden. Den Meldezettel müssen deine Eltern unterschreiben, wenn du noch nicht 18 bist.
  • Einen Mietvertrag müssen grundsätzlich deine Eltern unterschreiben, wenn du noch nicht 18 bist.Selbst einen Mietvertrag abschließen kannst du nur dann, wenn du so viel Einkommen hast, dass durch die Bezahlung der Wohnungsmiete deine Lebensbedürfnisse nicht gefährdet sind.


Für deinen Unterhalt müssen bis zu deiner Selbsterhaltungsfähigkeit deine Eltern aufkommen.

  • Wohnst du zu Hause, dann ist dein Unterhalt in Form von Es-sen, Kleidung, Schulsachen, etc zu leisten (=Naturalunterhalt)
  • Wenn du mit Einverständnis deiner Eltern ausziehst, erhältst du Geldunterhalt. Sind sie nicht einverstanden, musst du dich mit Naturalunterhalt zufrieden geben.

Um den Unterhaltsanspruch durchzusetzen, kann dir, wenn du noch nicht 18 bist, das Jugendamt oder die kija weiterhelfen. Ab 18 musst du aber selbst den Antrag bei Gericht stellen. Erkundige dich beim Amtstag.

Die Höhe des Unterhalts ist von den Lebensverhältnissen deiner Familie abhängig. Es werden jedoch monatliche Durchschnittswerte nach Alter festgelegt (=Regelbedarf).
Diese findest du auf: www.jugendwohlfahrt.at

Hinweis: Sind deine Eltern mit dem Auszug einverstanden, kann dir auf Antrag beim Finanzamt die Familienbeihilfe direkt auf dein Konto ausbezahlt werden. Die Höhe der Familienbeihilfe findest du auf: www.jugendwohlfahrt.at

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