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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

 

Rechtsfähigkeit
…beschreibt, dass du TrägerIn von Rechten und Pflichten bist. Sie beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod.


Geschäftsfähigkeit
…ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, dh einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben, zB bist du in einem Job verpflichtet, zu arbeiten und hast das Recht auf den Arbeitslohn. Geschäftsfähigkeit hängt einerseits vom Alter und andererseits vom Geisteszustand einer Person ab.
Volle Geschäftsfähigkeit erreichst du mit Volljährigkeit (also mit 18 Jahren).
Kinder und Jugendliche sind eingeschränkt geschäftsfähig – je nach Alter.


Kinder und Geschäftsfähigkeit:
Bis zum 7. Lebensjahr kannst du dir selbst Kleinigkeiten von deinem Taschengeld kaufen (zB Schokoriegel).


Unmündige und Geschäftsfähigkeit:
Zwischen 7 und 14 Jahren bist du zum Teil geschäftsfähig. Du kannst Alltags-Geschäfte abschließen (zB Kauf einer Kinokarte) und du kannst auch Geschenke annehmen. Bei anderen Geschäften muss dein gesetzlicher Vertreter, in der Regel deine Eltern, zustimmen oder für dich handeln.


Mündige und Geschäftsfähigkeit:
Von 14 bis 18 Jahren kannst du auch ohne Zustimmung deiner Eltern Rechtsgeschäfte abschließen,
zB kannst du dir von deinem Einkommen oder Taschengeld kaufen, was du willst, sofern dir genügend Geld fürs tägliche Leben bleibt. Aber Sachen, die dir nur zum Gebrauch überlassen wurden, wie zB Schulbücher oder ein Fahrrad, kannst du nicht ohne Zustimmung deiner Eltern verkaufen oder verschenken.


Deliktsfähigkeit
…hängt vom Alter und vom Geisteszustand der Person ab: Deliktsfähig bist du ab 14 Jahren, das heißt, du musst für dein rechtswidriges Handeln einstehen und Schadenersatz leisten. In seltenen Fällen ist es auch möglich, dass du schon früher haftest.
Wenn Unmündige (bis 14 Jahre) einen Schaden anrichten, sind die Aufsichtspersonen dafür verantwortlich, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben.


Strafmündigkeit
…bedeutet, dass du für strafbare Handlungen verfolgt werden kannst. Strafmündig bist du ab 14 Jahren (darunter kannst du nicht strafrechtlich verfolgt werden!).


Prozessfähigkeit (Verfahrensfähigkeit)
…bedeutet, dass du bei Gericht Anträge stellen, in einem Gerichtsverfahren Erklärungen abgeben und gegen Beschlüsse oder Urteile Rechtsmittel einbringen kannst. Voll prozessfähig bist du mit 18 Jahren. Vorher hast du zB besondere Antragsrechte im Verfahren über Pflege und Erziehung oder das Kontaktrecht.


Medizinische Selbstbestimmung
…bedeutet, dass du ab 14 Jahren einer medizinischen Behandlung grundsätzlich selbst zustimmen musst und du nicht gegen deinen Willen behandelt werden kannst, wenn du reif genug bist, um die Situation einschätzen zu können.
Auch eine Psychotherapie und ein Schwangerschaftsabbruch können nicht gegen deinen Willen erfolgen.


Sexualmündigkeit
…bedeutet, dass prinzipiell alle Formen des sexuellen Kontaktes, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt (also straffrei) sind, wenn beide schon 14 Jahre alt sind.
Wenn du jünger bist, ist

  • Geschlechtsverkehr straffrei ab 13 Jahren, wenn der/die PartnerIn nicht mehr als 3 Jahre älter ist.
  • Petting (=sexueller Kontakt ohne Geschlechtsverkehr) straffrei ab 12 Jahren, wenn der/die PartnerIn nicht mehr als 4 Jahre älter ist.


Ehemündigkeit
…ist gegeben, wenn du 18 Jahre alt bist. Wenn du schon vorher heiraten möchtest, musst du mindestens 16 Jahre alt sein und dich vom Pflegschaftsgericht für ehemündig erklären lassen. Außerdem brauchst du auch die Zustimmung der Person, die mit der Obsorge betraut ist (in der Regel deine Eltern).
Das Pflegschaftsgericht kann eine Person dann für ehemündig erklären, wenn der/die vorgesehene EhepartnerIn bereits volljährig ist und der/die Mündige (siehe Altersgrenzen) reif genug scheint.


Religionsmündigkeit
…bedeutet, dass du ab 14 Jahren selbst entscheiden kannst, welcher Religion du angehören willst. Du kannst dich dann auch alleine vom Religionsunterricht abmelden.


Rechtsmittel
...sind gesetzlich erlaubte Mittel, mit denen man sich gegen Entscheidungen von Gerichten oder Behörden zur Wehr setzen kann. Fühlst du dich ungerecht behandelt, kannst du mit einem Rechtsmittel erreichen, dass die Entscheidung durch eine höhere Stelle überprüft und gegebenenfalls abgeändert wird.


Testierfähigkeit
…bedeutet, dass eine Person, die über 18 Jahre alt und geistig gesund ist, ein Testament machen kann. Personen zwischen 14 und 18 Jahren können nur vor Gericht oder einem Notar ein gültiges Testament machen.


Pflegschaftsgerichte
…(= Familiengerichte) entscheiden
zB über

  • Streitigkeiten über Obsorge,
  • Streitigkeiten über den Aufenthalt von Kindern,
  • Streitigkeiten über das Besuchsrecht von Kindern mit Eltern und Großeltern,
  • Streitigkeiten über Pflege und Erziehung von Kindern (Schulausbildung, medizinische Behandlung).

Zuständig ist das Pflegschaftsgericht in dem Bezirk, in dem du wohnst.

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Kinderrechte in Österreich

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