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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Kinderrechte

Kinderrechte & Gewaltverbot in der Erziehung

Seit 1989 ist in Österreich Gewalt in der Erziehung verboten, ebenso gilt dieses als Geburtsjahr der UN-Kinderrechtskonvention. Diese wurde am 20.11.1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und im Jahr 1992 von Österreich ratifiziert. Zum Erziehungsverhalten der ÖsterreicherInnen zeigten die gesetzlichen Vorgaben verbunden mit den präventiven und bewusstseinsbildenden Maßnahmen der vergangenen Jahre positive Auswirkungen. Die Aktivitäten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind weiterhin zu forcieren.

 

Die Kinderrechtskonvention basiert auf 4 Grundprinzipien:

Neben der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" stellt die UN-Kinderrechtskonvention ein weiteres umfassendes, für alle Vertragsstaaten völkerrechtlich verbindliches Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte dar. In der Kinderrechtskonvention wird den speziellen Bedürfnissen der Kinder als besonders schutzbedürftige Gruppe Rechnung getragen. In 54 Artikeln werden darin jedem Kind (in der Kinderrechtskonvention werden alle Menschen unter 18 Jahren als „Kind“ definiert) grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zugesichert. Damit wird erstmalig jedes Kind als selbstständiger Träger von Rechten anerkannt und respektiert.

Diskriminierungsverbot: Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf - egal aus welchen Gründen (Hautfarbe, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache, Geschlecht, Religion, Behinderung, Vermögen der Eltern etc) - benachteiligt werden.
Vorrang des Kindeswohls: Bei Entscheidungen, die Kinder betreffen, muss das Wohl des Kindes ein vorrangiges Kriterium sein.
Entwicklung: Alle Kinder haben ein Recht auf Leben, Existenzsicherung und bestmögliche Entfaltungsmöglichkeiten.
Beteiligung: Kinder sollen bei Entscheidungen, die sie selbst betreffen, angemessen eingebunden werden und ihre Meinung äußern können.

Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben der Kinderrechtskonvention in der nationalen Gesetzgebung umzusetzen und ihre Inhalte in der Bevölkerung bekannt zu machen. Um die Einhaltung dieser Verpflichtungen überwachen zu können, haben die Vertragsstaaten weiters die Aufgabe, alle fünf Jahre Berichte über ihre Maßnahmen und Fortschritte in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention dem Kinderrechteausschuss vorzulegen. Um ein möglichst vollständiges Bild zur Lage im jeweiligen Land zu erhalten, stützt der Ausschuss seine Beurteilung auch auf Berichte von nichtstaatlichen Organisationen und unabhängigen Einrichtungen ("Schattenberichte"), wie z.B. der Kinder- und Jugendanwaltschaften oder des Netzwerk Kinderrechte Österreich. Nach einem Treffen mit NGOs und einem öffentlich zugänglichen Hearing gibt der Ausschuss dann eine kritische Stellungnahme zum Stand der Umsetzung der KRK im jeweiligen Land ab, die auch Empfehlungen für Verbesserungen enthält („Concluding Observations“).
 

Die Kinderrechte

"Kinderrechte sind das, was Kinder brauchen, damit es ihnen gut geht".

Mit diesem Zitat eines 8jährigen Teilnehmers an einem Kinderrechteworkshop lässt sich der Inhalt der Kinderrechtskonvention kurz und prägnant zusammen fassen. Die Kinderrechte lassen sich thematisch in drei große Gruppen einteilen:

Versorgungsrechte: dazu zählen zum Beispiel das Recht auf angemessenen Lebensstandard (einschließlich Nahrung und Unterkunft), auf Zugang zu Gesundheitsdiensten, und auf Bildung.

Schutzrechte: in diese Gruppe fallen zum Beispiel das Verbot jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder und der Schutz vor sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung.

Beteiligungsrechte: Kinder haben das Recht auf eine eigene Meinung, das Recht sich zu versammeln, ebenso wie ein Recht auf soziale Integration und das grundsätzliche Recht auf Partizipation in allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen.

Ein wesentlicher Aspekt in der Kinderrechtskonvention ist auch die Bedeutung der Familie. Die Eltern sollen in ihrer Eigenverantwortung gestärkt und unterstützt werden (z.B. auch durch ausreichende Kinderbetreuungseinrichtungen); das Recht aller Kinder, mit ihrer Familie zusammen zu leben (Familienzusammenführungen) ist ebenso in der Konvention enthalten, wie das Recht des Kindes auf beide Elternteile, wenn diese getrennt leben.

Postkarte mit dem Text: Alle Kinder sind gleich, es gibt keine gleicheren!©Graham Wiseman Postkarten mit dem Text: Jedes Kind hat das Recht seine eigene Meinung zu sagen©Graham Wiseman Postkarte mit dem Text: Wie Erwachsene haben auch Kinder das Recht auf Privatleben©Graham Wiseman


Die Geschichte der Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 wurde die "Konvention über die Rechte des Kindes” von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und bis heute von mehr als 190 Staaten weltweit unterzeichnet und ratifiziert. Dadurch haben sich diese Staaten verpflichtet, die Kinderrechtskonvention in ihrer nationalen Gesetzgebung umzusetzen und ihre Einhaltung sicher zu stellen.

Am 6. August 1992 hat Österreich durch Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der UN die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Am 5. September 1992 (30 Tage nach Hinterlegung) ist sie in Österreich formal in Kraft getreten. Für Österreich bedeutet das, dass die Gesetze, die vom Nationalrat und den Landtagen beschlossen werden, der Kinderrechtskonvention entsprechen müssen.

 

Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern

Am 20. Jänner 2011 hat der österreichische Nationalrat beschlossen, einen Teil der Kinderrechte in abgeschwächter Form in die Bundesverfassung aufzunehmen. Damit haben beispielsweise das Recht auf Gleichbehandlung behinderter Kinder oder das Recht auf gewaltfreie Erziehung Verfassungsrang erlangt. Somit wurde ein erstes Signal gesetzt, nun geht es aber darum, die Organisationen, die mit der Umsetzung und dem Monitoring der Kinderrechte betraut sind, zu stärken - auch finanziell!

Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
 

Österreich und die Kinderrechte - Empfehlungen der UNO

Österreich muss, wie die anderen Staaten der Welt, die Einhaltung der Kinderrechte gewährleisten. Etwa alle fünf Jahre wird dies im Rahmen einer Kinderrechts-Prüfung kontrolliert. Die "Concluding Observations" des Kinderrechte-Ausschusses der UNO zeigen einen Querschnitt durch die kinderrechtliche Situation in Österreich inklusive Empfehlungen, was für Kinder und Jugendliche in unserem Land verbessert werden sollte.

Concluding Observations 2020
Concluding Observations 2012

Concluding Observations 2005
Concluding Observations 1999

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Ergänzender Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs zum 5. und 6. Bericht der Republik Österreich an die Vereinten Nationen

Supplementary Report of the Austrian Ombuds Offices for Children and Youths on the 5th and 6th State Party Report of the Republic of Austria to the United Nations

Ergänzender Bericht des Netzwerk Kinderrechte

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Downloadbereich

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes:
UN-Konvention über die Rechte des Kindes: original englisch
UN-Konvention über die Rechte des Kindes: deutsch
UN-Konvention über die Rechte des Kindes: nur die Artikelüberschriften
UN-Konvention über die Rechte des Kindes: Lesefreundliche Version des BMWFJ


Weitere Informationen:

5. und 6. Bericht der Republik Österreich zur Umsetzung der KRK 2019

3. und 4. Bericht der Republik Österreich zur Umsetzung der KRK 2009

Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreich an die Vereinten Nationen zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes 2011

Alternativbericht des Netzwerks Kinderrechte Ö (mit kija-Beteiligung) zum 3. und 4. Bericht 2011

2. Bericht der Republik Österreich zur Umsetzung der KRK 2002
Alternativbericht des Netzwerks Kinderrechte Ö (mit kija-Beteiligung) zum 2. Bericht 2004

Österreichischer Erstbericht gemäß Artikel 44 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes 1996
Alternativbericht des Netzwerks Kinderrechte Ö (mit kija-Beiteiligung) zum Erstbericht 1998

Erster Expertenbericht der Republik Österreich zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes 1993

Österreichbericht zur Umsetzung des Optional Protocols bzgl Kinderhandel, Kinderprostitution und … 2008
Alternativbericht von ECPAT Österreich (mit kija-Beteiligung) 2008
Alternativbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaften Ö 2008

Kinderrechte-Strategie der EU
Armut Kinderstudie von UNICEF/OECD


Linktipps:

http://www.kinderhabenrechte.at/
http://www.kinderrechte.gv.at/

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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