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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Strafmündigkeit & Strafen

Ab 14 Jahren bist du strafmündig. Das bedeutet, dass du für dein strafbares Verhalten selbst verantwortlich bist und bestraft werden kannst.

Für eine Verurteilung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Schuldspruch ohne Strafe:
    Du wirst zwar schuldig gesprochen, es wird aber keine Strafe verhängt, weil das Gericht überzeugt ist, dass ein Schuldspruch ausreicht, um dich von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten.
  • Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe:
    Du wirst schuldig gesprochen, bekommst aber vorläufig noch keine Strafe sondern eine Probezeit von ein bis drei Jahren. Innerhalb der Probezeit darfst du dir nichts zuschulden kommen lassen sonst wird die Strafe verhängt.
  • Probezeit:
    Wenn du innerhalb der Probezeit erneut eine Straftat begehst, Weisungen des Gerichts nicht befolgst oder dich deinem Bewährungshelfer entziehst wird das Verfahren fortgesetzt, und du kannst für die erste und die zweite Tat eine Strafe bekommen.
  • Bedingte Strafe:
    Du wirst schuldig gesprochen und zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt, die jedoch bedingt nachgesehen wird. Die Strafe wird daher nur vollzogen wenn du in der Probezeit erneut eine Straftat begehst.
  • Teilbedingte Strafe:
    Ein Teil der Strafe wird sofort vollzogen. Du musst in diesem Fall zB einen Teil deiner Geldstrafe sofort bezahlen, den anderen Teil nur dann, wenn du in der Probezeit erneut etwas anstellst.


Strafen für Jugendliche liegen bei der Hälfte des Strafmaßes für Erwachsene.

Geldstrafen werden nach Tagsätzen bemessen. Der Tagsatz wird nach deinen finanziellen Möglichkeiten eingestuft. Geldstrafen sollten auf einmal bezahlt werden, aber wenn dir dies nicht möglich ist, kannst du auch eine Ratenzahlung beantragen.


Schmerzengeld

Schmerzengeld

  • ist ein finanzieller Ausgleich für Schäden an Körper oder Seele,
  • erhält das Opfer für körperliche oder seelische Verletzungen.

Je nach Richter liegt es ungefähr pro Tag bei:

  •  €100 bis €120 für leichte Schmerzen,
  • €200 bis €250 für mittelstarke Schmerzen,
  • €300 bis €360 für starke Schmerzen,
  • €350 bis €400 für qualvolle Schmerzen.

Schmerzengeld kann man zB erhalten nach einem Unfall, einem körperlichen Angriff oder einem Fehler bei einer ärztlichen Behandlung. Über die Höhe des Schmerzengeldes entscheidet das Gericht. Es kann vererbt werden.

Wenn du Schmerzengeld zahlen musst und nicht genug Geld hast, solltest du dich mit dem Anwalt des Opfers in Verbindung setzen und eine Ratenzahlung vereinbaren.

Deine Eltern müssen nicht zahlen. Ausnahme: wenn sie ihre Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt haben.


 

Kinderrechte in Österreich

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Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
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