Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs begrüßen grundsätzlich die Einführung des „Orientierungsunterrichts“ für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche mit geringer schulischer Erfahrung. Aus kinderrechtlicher Sicht fordern sie jedoch Nachbesserungen im Gesetzesentwurf, darunter die klare Definition der Zielgruppe, die gesetzliche Verankerung des Erstsprachenunterrichts und psychosozialer Begleitung, sowie ausreichende Ressourcen für multiprofessionelle Teams. Entscheidend ist zudem die aktive Einbindung von Eltern und Obsorgeberechtigten. Ziel ist die bestmögliche Entwicklung und Teilhabe der Kinder im Bildungssystem.
Zur Stellungnahme vom 27.04.2025






