Trotz der klaren Zielvorgabe, den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, eine tatsächliche Prüfung anhand kinderrechtlicher Überlegungen zumindest aus den vorliegenden Dokumenten nicht ersichtlich wird. In diesem Zusammenhang ist somit darauf hinzuweisen, dass die gesetzlich verpflichtende Berücksichtigung der Kinderrechte bei allen Kinder und Jugendliche betreffenden Angelegenheiten, insbesondere anhand des Kindeswohlvorrangigkeitsprinzips, aus Sicht der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften noch in den Entwurf einzufließen hat. Zudem betonen wir auch die notwendige Einhaltung der Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen.
Stellungnahme vom 01.06.2022 der Kijas Österreich zum Entwurf der gesetzlichen Veränderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO)