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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Sprachstandsfeststellungen mittels MIKA-D-Testungen

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs regen zu Sprachstandsfeststellungen mittels MIKA-D-Testungen und den daraus resultierenden Zuordnungen von Schüler*innen zu Deutschförderklassen bzw. Deutschförderkursen folgendes an: Die Sprachkompetenz ist über einen Beobachtungszeitraum festzustellen. Als Mindestanspruch sollte die Auswahl der zu testenden Personen objektiv und diskriminierungsfrei sein. Dazu könnte man beispielsweise die Mika-Orientierung verpflichtend für alle SchülerInnen durchführen. Zum Erlernen der deutschen Sprache ist ein inklusiver Ansatz zu wählen.

Positionspapier vom 01.02.2022 zu Sprachstandsfeststellungen mittels MIKA-D-Testungen

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
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