Im Zuge der Begutachtung der Urheberrechts-Novelle 2021 weisen die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs auf die fehlende gesetzliche Gleichstellung der elementarpädagogischen Einrichtungen mit Schule oder Universität hin. Insbesondere im Urheberrechtsgesetz hat diese Diskriminierung, die eindeutig gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt, eine wesentliche Auswirkung auf den elementarpädagogischen Alltag. Die kijas fordern daher in ihrer Stellungnahme, den Kindergarten ausdrücklich in den § 42 Abs. 6 Urheberrechtsgesetz aufzunehmen bzw. eine Legaldefinition einzufügen, die elementare Bildungseinrichtungen umfasst.
Stellungnahme der KiJAs Österreich vom 12.10.2021 betreffend der Urheberrechts-Novelle 2021