Die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung ist ein wichtiges prozessuales Instrument zur Wahrung der Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Gewalt und Ausbeutung geworden sind. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften der österreichischen Bundesländer sind im regelmäßigen Austausch mit den Opferschutz- und insbesondere den spezialisierten Kinderschutzeinrichtungen, die Prozessbegleitung durchführen. Neben der Teilnahme an den „Runden Tischen“ bei Gericht hat sich in einigen Bundesländern besonders das Kooperationsforum Prozessbegleitung als wesentliches Instrument der Qualitätssicherung und des regelmäßigen standardisierten Erfahrungsaustauschs erwiesen. Die Intuition des VO-Entwurfs die Voraussetzungen der Beauftragung bewährter geeigneter Einrichtungen zu verbessern wird begrüßt, allerdings sprechen sich die Kinder- und Jugendanwaltschaften gegen das Abgehen von der bisherigen Praxis, nämlich ausschließlich Kinderschutzeinrichtungen mit Prozessbegleitung für Kinder zu beauftragen, aus.
Stellungnahme der KiJAs Österreich vom 20.04.2021 betreffend der Prozessbegleitungs-Regulierungsverordnung