Die Kinder- und Jugendanwaltschaften (KiJAs) Österreichs haben sich zu den laufenden Verschärfungen der Asyl- und Fremdengesetze der vergangenen Jahre in zahlreichen Stellungnahmen und Positionspapieren immer wieder kritisch zu Wort gemeldet, da diese nicht mit den Schutzgarantien und Grundsätzen der UN-Kinderrechtskonvention übereinstimmen. Bereits 2015 haben die KiJAs - neben vielen anderen Empfehlungen - auch eine „echte“ Kindeswohlprüfung im gesamten Verfahren, insbesondere im Fall einer Abschiebung gefordert. Denn bei allen Maßnahmen ist das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen, so lautet der Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern, das vor 10 Jahren in Kraft getreten ist.
Stellungnahme der KiJAs Österreich vom 05.02.2021 betreffend Kindeswohl-Kommission - APA Aussendung