Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sprechen sich in ihrer Stellungnahme vom 10.11.2020 in Bezug auf Distance-Learning/Fernunterricht für die Anpassung der Leistungsanforderungen aus, da Lehrinhalte im Rahmen des Fernunterrichts nicht in vergleichbarer Qualität wie bei Präsenzunterricht vermittelt werden können. Ebenfalls ist die Abhaltung eines Präsenzunterrichts in Kleingruppen zu befürworten und deren Umsetzung aus kinderrechtlicher Sicht nachdrücklich zu empfehlen. Die angekündigte Option, dass Pflichtschulstufen in Zukunft gegebenenfalls zu Hause unterrichtet werden könnten, ist aus kinderrechtlicher Sicht nachdrücklich abzulehnen. Auch die unbefriedigende Situation bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sollte mit den Verantwortungsträgern geprüft werden.