Der Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die einer Straftat verdächtigt oder überführt werden, ist eine große gesellschaftliche Herausforderung. Oberste Ziele sind immer die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und kindgerechte Verfahren. Vermieden werden müssen Stigmatisierungen und eine rigide Strafpolitik, die oft nur zu einer Verfestigung von delinquentem Verhalten führt.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sprechen sich klar für die Beibehaltung der Strafmündigkeit ab 14 Jahren, die Beibehaltung des klaren Schutzrahmens des Jugendgerichtsgesetzes sowie für das Festhalten am Grundsatz weiterhin keine freiheitsentziehenden Maßnahmen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu setzen, aus.
Zusätzlich braucht es eine Weiterentwicklung in den Bereichen:
- Prävention
- Strafverfahren / Alternativen zur Haft
- Verbesserungen im Jugendstrafvollzug