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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Schattenbericht der kijas an den UN-Kinderrechtsausschuss

Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) muss der Staat Österreich alle fünf Jahre dem UN-Kinderrechtsausschuss über die Umsetzung berichten. Damit der Ausschuss ein vollständiges Bild erhält, geben sowohl das Netzwerk Kinderrechte als auch die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (kijas) eigene, ergänzende Bericht (so genannte „Schattenberichte“) ab. Darin werden die aktuellen gesetzlichen und politischen Entwicklungen v.a. in den Bereichen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Flüchtlingskinder, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, Jugendschutz und Bildung kritisch betrachtet. Anhand von „Good Practice“ Beispielen wird von den kijas dargestellt, wie die Umsetzung der UN-KRK tatsächlich gelingen kann. Abschließend empfehlen die kijas eine Erweiterung des Anwendungsbereiches der UN-KRK bis zum 21. Lebensjahr sowie die Aufnahme des Rechts auf intakte Umwelt als zusätzliches Kinderrecht.

Die Staatenprüfung Österreichs durch den UN-Kinderrechtsausschuss, in welchem auch wesentlich die Ausführungen des Netzwerks Kinderrechte und der kijas einfließen, findet Anfang Juni 2019 statt.

Schattenbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 20.02.2019 an den UN-Kinderrechtsausschuss

5. und 6. Staatenbericht der Republik Österreich

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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