Die Kinder- und Jugendanwältinnen und -anwälte Österreichs begrüßen grundsätzlich die Initiative des Bundes sowie der Länder Rauchen erst ab dem 18. Lebensjahr zu gestatten.
Es bedarf allerdings parallel dazu unbedingt weiterer konkreter Maßnahmen. Mit ihren Forderungen stützen sich die Kinder- und Jugendanwaltschaften auf das „Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit“ und somit auf die Sicherstellung entsprechender gesundheitsfördernder Maßnahmen (Artikel 24 der UN-Kinderrechtekonvention).
Positionspapier der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 23.06.2017: Rauchen ab 18