Die Kinder- und Jugendanwaltschaften weisen erneut auf massive Kinderrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Novellen des Asyl-, Fremdenpolizei- und BFA-Verfahrensgesetzes hin. Bei der Ausgestaltung des Asylrechts sind die maßgeblichen Leitsätze des BVG Kinderrechte, der UN-Kinderrechtskonvention und anderer internationaler Bestimmungen zu berücksichtigen.