Das neue Fortpflanzungsmedizingesetz wurde im Jänner beschlossen. Zur Wahrung des Rechtes von Kindern auf Kenntnis ihrer Abstammung treten die österreichischen Kijas für die Schaffung eines zentral geführten Registers über Samen- und Eizellenspenden ein. Unter Hinweiß auf die aktuelle Entscheidung des deutschen BGH, wonach jeder das Recht auf Kenntnis seiner Herkunft hat und Altersgrenzen zum Informationsrecht der Kinder unzulässig sind, sehen die Kijas einen dringenden Nachbesserungsbedarf!
Schreiben der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 10.02.2015 an Gesundheitsministerin