Vor 25 Jahren erfolgte die Beschlussfassung der Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen.
Im selben Jahr wurde in Österreich das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit durch ein gesetzliches Gewaltverbot in der Erziehung umgesetzt.
Zur Feier dieser Jahrestage wurde von den österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familien und Jugend und dem ORF als Medienpartner zu einem Kreativwettbewerb für einen „Kinder-Rechte-Spot“ eingeladen. Dadurch wird zum Ausdruck gebracht, dass Kinder als Träger eigenständiger Rechte vermehrt in der Gesellschaft wahrgenommen werden.
Die 30-Sekunden-Spots setzten folgende Themen besonders treffend in Szene:
- Kinder und Jugendliche haben Rechte
- Der Traum von einer kinderfreundlichen Welt
- Recht auf eine gewaltfreie Kindheit
Von der Wettbewerbsjury wurden zu jeder der drei Kategorien ein „Kinder-Rechte-Spot“ prämiert.
Alle Gewinnerspots zum Ansehen
Downloadbereich:
Text der UN-Übereinkommens über die Rechtedes Kindes (1989)
Kindgerechte Version des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes (1989)
Plakat "Kinder haben Rechte"
Text des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern
Text von § 137 ABGB (Gewaltverbot in der Erziehung)