Es gibt vier Klassen (Klasse steht auf der Verpackung):
Was ist das? | Alter | ||
KL. I | Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen usw | ab 12 (ab 14 in OÖ) | sehr geringe Gefahr |
Kl. II | Schweizerkracher, Knallfrösche, Baby-Raketen usw | ab 16 | geringe Gefahr |
Kl. III | Knallkörper, Feuerräder, wirkungsstarke Raketen usw | ab 18 | mittlere Gefahr, mit Sachkenntnis |
Kl. IV | Großfeuerwerke | ab 18 | große Gefahr, mit Fachkenntnis |
NICHT zu den Feuerwerkskörpern zählen: Zündplättchen, -ringe und -bänder für Spielzeugpistolen, Zündhölzer uä.
Klasse 1 und Klasse 2 dürfen allgemein von Privatpersonen mit den jeweiligen Altersbeschränkungen gekauft werden. Der Verkauf ist das ganze Jahr über erlaubt.
Verboten ist:
- die Verwendung von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Tankstellen, Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten,
- der Besitz oder die Verwendung bei Sportveranstaltungen,
- die Verwendung von F2 in geschlossenen Räumen (außer die Gebrauchsanleitung lässt dies zu) und in der Nähe von größeren Menschenansammlungen sowie im Ortsgebiet. Für das Ortsgebiet kann der Bürgermeister aber mit Verordnung zB für Silvester eine Ausnahme erlauben.