Drohnen
Es gibt unterschiedliche Klassen und Kategorien:
Spielzeug = Modelle bis 79 Joule Bewegungsenergie (ca. 250 Gramm) sind bis zu einer Höhe von 30m erlaubt. Man braucht KEINE Bewilligung.
Flugmodelle = bis 25 kg bis max. 500 m Sichtentfernung und bis zu 150 m Höhe, dürfen nur außerhalb von besiedeltem Gebiet zum Frei-zeitvergnügen geflogen werden. Man braucht eine Haftpflichtversicherung. Kameras dürfen nur zur Orientierung und ohne Aufzeichnungsmöglichkeit angebracht sein. Ansonsten wird es als ULFZ eingestuft.
Unbemannte Luftfahrzeuge (ULFZ)
- ULFZ Klasse 1 = mit Sichtverbindung bis max. 500 Meter Entfernung bis zu einer Höhe von 150m und bis max. 150kg. Je nach Gewicht und Einsatzgebiet müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Jedenfalls ist eine Bewilligung durch Austro Control und eine spezielle Versicherung gefordert. Mindestalter: 16 Jahre.
- ULFZ Klasse 2 = ohne Sichtverbindung mit einem Gewicht über 150 kg braucht man die Zulassung durch die EASA und einen Pilotenschein.
Mit Kamera, die nicht nur Live Aufnahmen übermittelt braucht man zusätzlich eine spezielle Bewilligung und der Datenschutz ist zu beachten. Fremde Personen dürfen ohne Einwilligung nicht gefilmt werden.
Wenn Drohnen ohne Bewilligung oder über verbotenem Gebiet gesteuert werden,
können Strafen bis zu 22.000 Euro verhängt werden.
Fremde Drohnen nicht abschießen!
Das ist strafbar. Bei Beeinträchtigung die Polizei rufen.