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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Shopping & Freizeit

Es gibt vier Klassen (Klasse steht auf der Verpackung):

  Was ist das? Alter  
KL. I Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen usw ab 12 (ab 14 in OÖ) sehr geringe Gefahr
Kl. II Schweizerkracher, Knallfrösche, Baby-Raketen usw ab 16 geringe Gefahr
Kl. III Knallkörper, Feuerräder, wirkungsstarke Raketen usw ab 18 mittlere Gefahr, mit Sachkenntnis
Kl. IV Großfeuerwerke ab 18 große Gefahr, mit Fachkenntnis

NICHT zu den Feuerwerkskörpern zählen: Zündplättchen, -ringe und -bänder für Spielzeugpistolen, Zündhölzer uä.

Klasse 1 und Klasse 2 dürfen allgemein von Privatpersonen mit den jeweiligen Altersbeschränkungen gekauft werden. Der Verkauf ist das ganze Jahr über erlaubt.

 

Verboten ist:

  • die Verwendung von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Tankstellen, Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten,
  • der Besitz oder die Verwendung bei Sportveranstaltungen,
  • die Verwendung von F2 in geschlossenen Räumen (außer die Gebrauchsanleitung lässt dies zu) und in der Nähe von größeren Menschenansammlungen sowie im Ortsgebiet. Für das Ortsgebiet kann der Bürgermeister aber mit Verordnung zB für Silvester eine Ausnahme erlauben.

Kontrollen bei Veranstaltungen

Personen- und Taschenkontrolle:
Der Zutritt zu einer Veranstaltung kann davon abhängig gemacht werden, dass du deine Kleidung und deine Taschen durchsuchen lässt. Die Kontrolle kann die Polizei oder eine beauftragte Security-Firma durchführen.

Weigerst du dich, kann dir der Zutritt verwehrt werden – ohne Anspruch auf Ersatz des Ticketpreises.

Gefährliche/verbotene Gegenstände dürfen dir  abgenommen werden. Du bekommst die Sachen nach der Veranstaltung wieder zurück, wenn diese außerhalb der Veranstaltung erlaubt sind. Aber besser lässt man solche Dinge gleich zu Hause.

Wegweisung oder Betretungsverbot kann die Polizei für Personen, die schon früher als gewalttätig auffällig gewesen sind, aussprechen.

 

Kontrollen in Kaufhäusern

Security-Personal darf nicht mehr machen als jede andere Privatperson auch, nämlich:

  • die Polizei rufen,
  • Anzeige erstatten,
  • NICHT aber:  deinen Ausweis kontrollieren und schon gar nicht eine Personen- oder Taschenkontrolle vornehmen, wenn du damit nicht einverstanden bist.

Security-Personal hat das Recht

  • dich ANGEMESSEN (=nicht brutal) anzuhalten, wenn es AUS-REICHENDEN Verdacht einer strafbaren Handlung (zB Diebstahl, Körperverletzung) gibt,
  • dich aus einem Gebäude wegzuweisen oder überhaupt ein Hausverbot auszusprechen.

Aber: Die Gründe dürfen nicht diskriminierend sein (zB wegen der Hautfarbe).


Zutritt zu Lokalen

Ob du in ein Lokal gelassen wirst, kann der Lokalbesitzer (und Security oder Personal) entscheiden. Der Zutritt darf dir zB verweigert werden, wenn du nicht entsprechend gekleidet bist. Du kannst auch ein Hausverbot bekommen, wenn du kürzlich randaliert hast.

Aber: Der Grund für die Verweigerung darf nicht diskriminierend sein. Eine Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft („keine Zigeuner“), Nationalität („keine Ausländer“), Hautfarbe („nur Weiße“) oder Religion und nach dem Behindertengleichstellungsgesetz ist nicht erlaubt. Der Lokalbesitzer (sowie Security und Personal) könnte in solchen Fällen bestraft und/oder zu Schadenersatz verpflichtet werden.
 

Piercing

Piercing" kommt aus dem Englischen und heißt "durchbohrend, durchstechend".

Rechtlich gesehen ist Piercen ein operativer Eingriff, auch wenn du dich piercen lässt, um auf deiner Haut Schmuck zu tragen.

  • Bis zu deinem 14. Geburtstag darfst du dich überhaupt nicht piercen lassen.
  • Ab dem 14. Geburtstag brauchst du keine Zustimmung deiner Eltern, wenn das Piercing innerhalb von 24 Tagen abheilt (zB bei „kleineren" Piercings, wie zB am Ohr).
  • Wenn die gepiercte Stelle nicht innerhalb von 24 Tagen heilt, brauchst du unter 18 Jahren jedenfalls die schriftliche Zustimmung deiner Eltern (zB im Bereich des Mundes, des Nabels und der Geschlechtsorgane).


Du solltest darauf achten, dass:

  • der Piercer die entsprechende Ausbildung hat;
  • du über alle Schritte und alle möglichen Folgen aufgeklärt wirst. Du musst auch eine Einverständniserklärung unterschreiben;
  • alle deine Fragen rund ums Piercing beantwortet werden;
  • im Piercing-Studio Hygiene groß geschrieben wird: Sauberkeit, Rauchverbot, sterile Verpackung, Einweghandschuhe beim Piercen;
  • der Schmuck nur aus verträglichem Material ist, zB Kunststoff, Titan, um Allergien zu vermeiden. Stahl darf nicht verwendet werden!
  • der Schmuck vor dem Piercen in einem Gerät sterilisiert wird. Ein Absprühen oder Einlegen in ein Desinfektionsmittel genügt nicht!

Um Komplikationen (zB Entzündungen) zu vermeiden, ist es wichtig, die Pflegehinweise des Piercing-Studios strikt einzuhalten. Wenn du Beschwerden hast, wende dich an dein Piercing-Studio oder einen Arzt.

Piercing im Unterricht:
In Unterrichtsfächern, wo ganz besonders auf Hygiene geachtet werden muss, zB im Kochunterricht und im Sportunterricht, ist das Tragen eines Piercings nicht erlaubt. Du musst also ein Piercing herausnehmen und wenn das nicht geht, dann musst du das Piercing abkleben.
Für den Sportunterricht musst du eine Sportbefreiung bringen, wenn du zB ein ganz frisches Piercing noch nicht herausnehmen oder abkleben kannst. Eine gänzliche Befreiung vom Sportunterricht wegen eines Piercings gibt es aber nicht.

 

Tattoo

Beim Tätowieren wird Farbe mit Hilfe einer Tätowiermaschine durch eine oder mehrere Nadeln (je nach gewünschtem Effekt) in die zweite Hautschicht gestochen. Rechtlich gilt es so wie das Piercen als operativer Eingriff.

Unter 16 Jahren darfst du dich überhaupt nicht tätowieren lassen.
Zwischen 16 und 18 Jahren brauchst du die schriftliche Einverständniserklärung eines Elternteiles.

Auch Permanent Make-up, bei dem die Konturen von zB Augen, Lippen, hervorgehoben bzw. nachgezeichnet oder schattiert werden, sind Tattoos.

Du solltest darauf achten, dass:

  • der Tätowierer die entsprechende Ausbildung hat;
  • du über alle Schritte und alle möglichen Folgen aufgeklärt wirst. Du musst auch eine Einverständniserklärung unterschreiben;
  • alle deine Fragen rund ums Tätowieren beantwortet werden;
  • auf die Hygiene im Tattoo-Studio geachtet wird: Sauberkeit, Rauchverbot, sterile Verpackung, Einweghandschuhe beim Tätowieren;
  • die Tätowiernadeln in einem Gerät sterilisiert werden. Ein Absprühen oder Einlegen in ein Desinfektionsmittel genügt nicht!

Es kann immer wieder zu Komplikationen (zB Entzündungen) kommen, deshalb ist es sehr wichtig, dass du die Pflegehinweise des Tattoo-Studios strikt einhältst.

Entfernen lassen sich Tattoos zB durch Laser. Die Prozedur dauert aber lange und ist teuer und schmerzhaft.
Wenn du dich also für ein Tattoo entschließt, ist dies eine Entscheidung, die nicht so leicht wieder rückgängig gemacht werden kann. 

 

Solarium

Solarienbenützung ist erst ab 18 Jahren gestattet!
Solarienbetreiber müssen auch das Alter kontrollieren und fragen daher nach deinem Ausweis.

Die Geschäftsfähigkeit gilt auch für Einkäufe im Internet.

Fülle in Bestellformularen nur die Pflichtfelder mit * aus. Deine Daten sind kostbar!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind meist lang und umständlich zu lesen. Wichtig sind sie aber zB bei Kostenfragen und Vertragsdauer.

Preise vergleichen lohnt sich! zB auf www.geizhals.at
Achtung: Manchmal sind die Lieferkosten höher als der Wert des Produktes.

Achtung bei Bestellung von Markenartikeln aus dem EU-Ausland! Wenn die Waren gefälscht sind, kann es passieren, dass der Zoll sie zurückhält und vernichtet (du bekommst vorher ein Schreiben vom Zoll).

Beim Onlinekauf kannst du binnen 14 Tagen wieder abbestellen oder die Ware zurückschicken, wenn du sie nicht benützt hast.
Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt der Ware zu laufen, bei Online-Diensten (zB Musik-Abo) am Tag nach Vertragsabschluss. Wenn du die Ware am letzten Tag der Frist wieder zurückschickst, ist das noch rechtzeitig. Wenn der letzte Tag ein Samstag oder Sonntag ist, genügt am Montag!
Achtung: Bei Zug- und Konzerttickets gibt es kein kostenloses Rücktrittsrecht!

Achtung: Rücksendekosten! Es kann sein, dass du die Rücksendekosten zahlen musst, wenn

  • die Ware unter € 40,- kostet oder
  • die Firma im Internet darüber informiert.

Daher vorab prüfen, ob die Rücksendung kostenlos ist!

Wenn die Ware fehlerhaft ist, gelten die üblichen Fristen für die Gewährleistung.

Wenn du eine Rechnung bekommst, ohne etwas bestellt zu haben, solltest du nicht zahlen (siehe Internetbetrug).

Wenn du eine Rechnung bekommst für einen kostenpflichtigen Dienst, von dem du geglaubt hast, dass er gratis ist, solltest du vorerst nicht bezahlen und dich beraten lassen (siehe Internetbetrug).

Kostenlose Beratung bei Problemen erhältst du bei den Arbeiterkammern (www.arbeiterkammer.at) oder beim Internetombudsmann http://www.ombudsmann.at.

Umtausch, Rückgabe & Rücktritt

Wenn die Ware keine Fehler hat, aber dir zB dir die Sache nicht mehr gefällt oder nicht passt, muss das Geschäft die Sache nicht umtauschen oder dir das Geld zurückgeben. Das wäre eine freiwillige Leistung des Geschäfts.

Wenn das Geschäft die Ware zurücknimmt, musst du dich auch mit einem Gutschein begnügen.

Lass dir eventuell das Recht auf Umtausch auf der Rechnung vermerken.

Zu vielen Konsumentenrechten findest du Infos auf www.arbeiterkammer.at.

 

Garantie & Gewährleistung

Wenn die Ware fehlerhaft ist, hast du Anspruch auf Gewährleistung. Wende dich an das Geschäft, wo du die Sache gekauft hast.

Die Mangelhaftigkeit muss schon beim Kauf vorhanden gewesen sein. Wenn die Mangelhaftigkeit in den ersten 6 Monaten auftaucht, wird vermutet, dass das Problem schon von Anfang an vorhanden war.

Innerhalb der Gewährleistungsfrist von üblicherweise 2 Jahren muss das Geschäft die Sache „reparieren“ oder austauschen (du kannst dir aussuchen was du lieber möchtest). Sind Reparatur oder Tausch nicht möglich, hast du Anspruch auf Preisminderung oder Rücknahme der Ware, und du bekommst dein Geld zurück. Einen Gutschein musst du dann nicht nehmen.

Die Originalverpackung musst du nicht aufheben, nur die Rechnung und den Garantieschein.

Eine Garantie kann vom Verkäufer oder Hersteller gegeben werden und auch länger als die Gewährleistung gehen.

 

Gutscheine

Gratis Gutscheine dürfen eine Frist haben (zB für den ersten Fahrradservice nach Neukauf oder ein gratis Getränk).

Bezahlte Gutscheine sind 30 Jahre lang gültig, wenn auf dem Gutschein oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Frist steht.

Wenn bezahlte Gutscheine eine Frist haben, darf das Unternehmen keine zu kurze Frist draufschreiben. 1 oder 2 Jahre wären jedenfalls zu kurz. 4 oder 5 Jahre müssen Gutscheine mindestens gelten. Wenn du einen Gutschein mit Befristung hast, wenden dich bei Problemen an eine Konsumentenberatung (zB Arbeiterkammer: http://www.arbeiterkammer.at).

 

Nicht bestellte Waren

Wenn du Sachen geschickt bekommst, die du nicht bestellt hast, zB Schulklassenfotos, Kalender von Tierschutzorganisationen, oder einen Band eines Lexikons, musst du das nicht bezahlen, auch nicht zurückschicken.

Nur wenn die Sache an jemanden anderen adressiert ist und versehentlich in deinem Briefkasten landet, musst du die Ware zurückschicken.

 

Mahnung & Inkassobüro

Firmen müssen nicht mahnen. Sie können gleich die Zahlung verlangen oder auch sofort ein Verfahren bei Gericht einleiten.

Mahngebühren musst du zahlen, wenn es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht.

Achtung Inkassobüro: Wenn du länger nicht zahlst, wird meist ein Inkassobüro eingeschaltet - dann wird es noch teurer!

Wenn „das Inkassobüro" nach Hause kommt, verlange einen Ausweis und sage deinen Eltern Bescheid. Der/Die MitarbeiterIn darf gegen deinen Willen nichts mitnehmen, auch kein Geld!! Wenn er/sie gegen deinen Willen in die Wohnung kommt, kannst du sogar die Polizei rufen, denn das ist strafbar.

Forderung abgelaufen: Nach 3 Jahren sind die meisten Forderungen abgelaufen – sozusagen verjährt – und können nicht mehr von dir gefordert werden. Einige Forderungen verjähren jedoch erst nach 30 Jahren (zB solche aus einem Gerichtsurteil). 

 

Diebstahl & Kaufhausdetektiv

Ein Kaufhausdetektiv darf dich anhalten, wenn ein Verdacht besteht, dass du zB etwas gestohlen hast. Auch die Angestellten des Geschäftes dürfen dies.

Was passiert dann? Wenn ein begründeter Verdacht besteht, wird meist sofort die Polizei gerufen. Die Polizei darf deine Taschen durchsuchen. Du wirst wahrscheinlich angezeigt und bekommst vielleicht auch ein Hausverbot.

Einen Kostenersatz für Detektivkosten musst du eventuell ebenfalls bezahlen. Der Aufwandersatz darf aber nur für die wirklich entstandenen Kosten verlangt werden, nicht zB für Videoüberwachungskosten im Geschäft. Wenn die Rechnung sehr hoch ist, wende dich an eine Beratungsstelle, wie zB die kija.

Den Diebstahl von kleinen Sachen wie zB Kaugummis nennt man Entwendung. Wenn du solche Sachen, die wenig wert sind, mitgehen lässt, wird die Polizei wahrscheinlich nicht verständigt werden. Das Geschäft könnte aber trotzdem bei Gericht ein Strafverfahren einleiten.
Versuche dich zu entschuldigen und den Schaden gutzumachen, sodass es zu keinem Gerichtsverfahren kommt.

 

Online-Shopping

Die Geschäftsfähigkeit gilt auch für Einkäufe im Internet.

Fülle in Bestellformularen nur die Pflichtfelder mit * aus. Deine Daten sind kostbar!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind meist lang und umständlich zu lesen. Wichtig sind sie aber zB bei Kostenfragen und Vertragsdauer.

Preise vergleichen lohnt sich! zB auf www.geizhals.at
Achtung: Manchmal sind die Lieferkosten höher als der Wert des Produktes.

Achtung bei Bestellung von Markenartikeln aus dem EU-Ausland! Wenn die Waren gefälscht sind, kann es passieren, dass der Zoll sie zurückhält und vernichtet (du bekommst vorher ein Schreiben vom Zoll).

Beim Onlinekauf kannst du binnen 14 Tagen wieder abbestellen oder die Ware zurückschicken, wenn du sie nicht benützt hast.
Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt der Ware zu laufen, bei Online-Diensten (zB Musik-Abo) am Tag nach Vertragsabschluss. Wenn du die Ware am letzten Tag der Frist wieder zurückschickst, ist das noch rechtzeitig. Wenn der letzte Tag ein Samstag oder Sonntag ist, genügt am Montag!
Achtung: Bei Zug- und Konzerttickets gibt es kein kostenloses Rücktrittsrecht!

Achtung: Rücksendekosten! Es kann sein, dass du die Rücksendekosten zahlen musst, wenn

  • die Ware unter € 40,- kostet oder
  • die Firma im Internet darüber informiert.

Daher vorab prüfen, ob die Rücksendung kostenlos ist!

Wenn die Ware fehlerhaft ist, gelten die üblichen Fristen für die Gewährleistung.

Wenn du eine Rechnung bekommst, ohne etwas bestellt zu haben, solltest du nicht zahlen (siehe Internetbetrug).

Wenn du eine Rechnung bekommst für einen kostenpflichtigen Dienst, von dem du geglaubt hast, dass er gratis ist, solltest du vorerst nicht bezahlen und dich beraten lassen (siehe Internetbetrug).

Kostenlose Beratung bei Problemen erhältst du bei den Arbeiterkammern (www.arbeiterkammer.at) oder beim Internetombudsmann http://www.ombudsmann.at.



Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
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