Alkohol / Tabak / Suchtmittel
- Ab 16 darfst du Alkohol trinken, wenn es kein hochprozentiger Alkohol ist. Du darfst Wein und Bier und auch Alkoholika in Form von Paste oder Pulver konsumieren. Unter 16 ist der Erwerb, Besitz und Konsum von Alkohol verboten. Auch wenn du schon offenkundig betrunken bist, darf an dich kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden.
- Gebrannte alkoholische Getränke darfst du erst ab 18 konsumieren. Dazu gehören z.B. Schnaps, Vodka, Likör, aber auch Mixgetränke mit gebranntem Alkohol wie z.B. Alkopops.
- Rauchen darfst du ab 18. Unter 18 ist der Erwerb, Besitz und Konsum verboten.
- Wasserpfeifentabak, Tabakersatz, Zusatzstoffe für Wasserpfeifen und E-Zigaretten dürfen von Jugendlichen unter 18 nicht gekauft oder konsumiert werden.
- Das Verkaufen oder (gratis) Weitergeben von Alkohol oder Tabak an Jugendliche, die diese nicht konsumieren dürfen, ist ebenfalls verboten. Geschäfte und Lokale müssen dein Alter überprüfen.
- Suchtmittel-Ersatzstoffe sind drogenähnliche Stoffe, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen (z.B. „Schnüffelkleber“, Schmerzmittel, Energydrinks). Sie sind für Jugendliche dann verboten, wenn sie zum Aufputschen oder Betäuben verwendet werden.
Ausgehen / Ausweispflicht
Alleine ausgehen darfst du, wenn es deine Eltern erlauben
- bis zu deinem vollendeten 12. Lebensjahr: 05:00 bis 21:00 Uhr
- vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: von 05:00 bis 23:00 Uhr
- vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: von 05:00 bis 01:00 Uhr
- ab dem vollendeten 16. Lebensjahr: unbegrenzt.
Mit einer Aufsichtsperson darfst du unbeschränkt ausgehen.
Ausweispflicht
In Österreich besteht für österreichische StaatsbürgerInnen keine Ausweispflicht. Wenn du aber am Abend ausgehst oder Alkohol und Zigaretten kaufen willst, musst du einen Ausweis dabeihaben, um dein Alter nachweisen zu können. Das kannst du mit jedem "amtlichen Lichtbildausweis" oder einem nach dem Jugendschutzgesetz anerkannten Ausweis, also
- Reisepass,
- Personalausweis,
- Identitätsausweis,
- Führerschein,
- edu.card (elektronischer Schülerausweis) oder
- S-Pass (Salzburger Jugendkarte, Lehrlingskarte oder App für Jugendliche zwischen 12 und 26 Jahren).
Achtung: Einen Ausweis zu fälschen, um ein höheres Alter vorzutäuschen, ist strafbar (bis zu sechs Monate Haft).
Glücksspiel / Wetten
- Glücksspiele und Geschicklichkeitsspiele um Geld sind unter 18 verboten.
- Räume, in denen solche Spiele angeboten werden, z.B. Sportwettbüros, dürfen unter 18 nicht betreten werden.
- Lotto und Toto, Brief- und Rubbellose werden erst an Jugendliche ab 16 verkauft.
- Spielautomaten dürfen erst von Jugendlichen ab 16 bedient werden. Aber: Musikautomaten, Miniaturrennbahnen, Flipper und ähnliche Automaten sind auch unter 16 erlaubt.
- Gewinnspiele und Preisausschreiben sind erlaubt, weil kein Geld eingesetzt werden muss. An 0900-Nummern gebundene Gewinnspiele sind überhaupt nicht erlaubt.
Übernachten / Reisen / Autostoppen
Übernachten
Ab 16 darfst du ohne Aufsichtsperson alleine in Jugendherbergen, Hotels, Gaststätten oder auf Campingplätzen übernachten. Wenn du zwischen 14 und 16 Jahre alt bist, darfst du z.B. aus beruflichen Gründen ("auf Montage") oder auf Ausflügen alleine übernachten.
Autostoppen ist in Salzburg erlaubt. Autostoppen kann gefährlich sein! Du solltest auf keinen Fall alleine autostoppen!
Reisen
Willst du in ein anderes Bundesland oder ins Ausland reisen, musst du dich an die dort geltenden Gesetze und Jugendschutzbestimmungen halten. Für Reisen in EU-Länder brauchst du zumindest einen Personalausweis, ansonsten einen Reisepass.
Jugendgefährdende Medien
- Musik, Zeitschriften, Bücher, Fotos, Spielsachen oder Dienstleistungen (wie z.B. Hotlines) dürfen dann nicht an Jugendliche unter 18 weitergegeben oder gezeigt werden, wenn sie sexuelle, sehr gewalttätige oder diskriminierende Darstellungen beinhalten (zB wegen Hautfarbe oder Behinderung), UND dadurch die Entwicklung der Kinder/Jugendlichen gefährdet werden kann.Kinder und Jugendliche unter 18 dürfen solche Medien auch nicht kaufen, besitzen oder benützen.
- Geschäfte, die solche Waren oder Dienste anbieten, müssen Jugendliche davor schützen (z.B. durch Zugangsbeschränkungen).
- Filme auf DVDs oder anderen Datenträgern oder in Kinos müssen mit einer Altersangabe versehen sein. Bei Verkauf, Weitergabe oder Vorführen müssen Erwachsene auf diese Altersgrenze achten. Kinder und Jugendliche unter der angegebenen Altersgrenze dürfen solche Medien auch nicht kaufen, besitzen oder benützen.
Aufsichtsperson
Eine Aufsichtsperson ist z.B. deine Mutter, dein Vater oder eine Person ab 18 Jahren, die von deinen Eltern gebeten wurde, dich zu beaufsichtigen, um dich zB beim Ausgehen zu begleiten.
Strafen
- Wenn du Jugendschutzbestimmungen missachtest, kannst du ab dem 14. Lebensjahr mit einer Geldstrafe bis zu € 220,- bestraft werden. Außerdem können auch deine Eltern oder Geschäfte und Lokale eine Geldstrafe bis zu € 14.600,-, oder sogar eine Freiheitsstrafe bekommen.
- Dinge, die für dich nach dem Jugendschutzgesetz verboten sind, wie z.B. Tabakwaren, Alkohol, Drogen und andere Suchtmittel oder Feuerwerkskörper, dürfen dir abgenommen werden. Du bekommst sie auch nicht mehr zurück und kannst keinen Ersatz dafür fordern.