Körperverletzung
Eine Körperverletzung liegt vor, wenn du am Körper verletzt oder an deiner Gesundheit geschädigt wirst, zB durch Faustschläge, Würgen, Treten usw.
Die Strafe kann für Jugendliche eine Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe sein - je nach Schwere der Verletzung. Außerdem stehen dem Verletzten noch Schadenersatz und Schmerzengeld zu.
Für Täter gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines außergerichtlichen Tatausgleichs.
Happy Slapping ist ein Angriff auf eine Person, die den Tätern meist nicht bekannt ist, aber auch zB auf MitschülerInnen oder LehrerInnen. Die Angriffe werden mit Handy oder Videokamera aufgezeichnet und anschließend im Internet gezeigt oder über Handy verschickt.
Die (Mit)Täter können wegen Körperverletzung, Ehrenbeleidigung, Verletzung des Rechtes am eigenen Bild usw angezeigt und strafrechtlich verfolgt werden!
Was tun, wenn du verletzt wurdest?
- Ruf die Polizei oder eine Gewalthotline an (siehe Notrufnummern).
- Ruf eine erwachsene Vertrauensperson an.
- Schreib dir Namen und Telefonnummern von Zeugen auf.
- Geh zu einem Arzt oder in eine Ambulanz. Lass dir deine Verlet-zungen bestätigen.
- Wende dich an das Kinderschutzzentrum oder die Kija in deinem Bundesland. Hier kann dir weitergeholfen werden.
Was tun, wenn du Zeuge wurdest?
- Leiste Erste Hilfe.
- Ruf die Polizei.
- Frag das Opfer welche Hilfe es möchte.
- Schreib Namen und Telefonnummern von Zeugen auf.
Ladendiebstahl
Kaufhausangestellte und Security dürfen bei Verdacht nicht deine Daten erfragen oder deine Taschen durchsuchen, außer du machst es freiwillig. Das darf nur die Polizei.
Kaufhausangestellte und Security dürfen dich aber bei Verdacht „anhalten“ bis die Polizei kommt.
Wenn du in einem Laden etwas mitgehen lässt, machst du dich strafbar. Konsequenzen können sein:
- Anzeige,
- Geld- oder Freiheitsstrafe,
- Hausverbot,
- Bearbeitungsgebühr (bis zu etwa €100)
Versuche, den Schaden gutzumachen, dich zu entschuldigen und damit ein Strafverfahren zu vermeiden (s. auch außergerichtlicher Tatausgleich).
Entwendung ist ein Diebstahl einer Sache, die nur wenig kostet (zB Schokolade) und die aus Gusto oder Unüberlegtheit gestohlen wurde.
Entwendung ist ein Privatanklagedelikt, das heißt der Bestohlene muss sich selbst um die Strafverfolgung kümmern und kann die Sache nicht einfach an die Polizei übergeben. Du könntest deshalb mit dem Geschäftsinhaber verhandeln, dass er keine Anzeige macht oder die Anzeige zurückzieht.
Sachbeschädigung
Eine Sachbeschädigung liegt vor, wenn jemand absichtlich eine fremde Sache beschädigt, zerstört, verunstaltet oder unbrauchbar macht (zB unerlaubte Graffiti, Beschädigung von Straßenbeleuchtung usw). Besonders schwerwiegend ist eine Sachbeschädigung zB an Denkmälern oder Gräbern.
Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 ½ Jahren ist möglich. Außerdem muss der Schaden beseitigt oder ersetzt werden.
Wenn es dir leid tut, solltest du dich entschuldigen und den Schaden wiedergutmachen. Dadurch wird auch ein außergerichtlicher Tatausgleich möglich und eine Strafe kann dadurch verhindert werden.
Wiederbetätigung
Nationalsozialistische Wiederbetätigung und auch andere Formen von Rechtsextremismus, also Rassismus oder Fremden-feindlichkeit, sind in Österreich verboten.
Strafbar macht sich vor allem wer nationalsozialistische Verbrechen leugnet oder nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet oder verherrlicht.
Verboten ist es also, neonazistische, rassistische, islamfeindliche oder judenfeindliche Parolen zu rufen, einschlägige Lieder zu singen und Gesten zu verwenden, E-Mails, oder Beiträge im Internet zu schreiben, außerdem Hakenkreuze an Gebäude zu schmieren, Kleidungsstücke mit entsprechenden Aufschriften zu tragen usw. Wer zB behauptet, dass es keine Gaskammern gegeben hat oder darin niemand gestorben ist, macht sich ebenso strafbar. Nach dem Verbotsgesetz gibt es Freiheitsstrafen bis zu 20 Jahren.
Wiederbetätigungen kannst du über die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder www.stopline.at melden.