Anwaltspflicht
Ob du einen Anwalt haben musst, kommt auf das Verfahren an.
Im strafgerichtlichen Verfahren musst du zB einen Anwalt haben:
- bei einer Verhandlung vor einem Landesgericht,
- bei einer Verhandlung zur Verhängung der Untersuchungshaft,
- wenn du dich in Untersuchungshaft befindest.
Wenn im Strafverfahren Anwaltspflicht besteht und du wenig oder gar kein Einkommen hast, bekommst du kostenlos einen Amtsverteidiger beigegeben. Du musst hierfür keinen Antrag stellen.
Im zivilgerichtlichen Verfahren
- vor einem Bezirksgericht musst du einen Anwalt haben, wenn es um mehr als €5.000 geht.
- vor einem höheren Gericht (Landes-, Oberlandesgericht oder Oberster Gerichtshof), musst du einen Anwalt haben, außer bei familiengerichtichen Verfahren.
Im familiengerichtlichen Verfahren musst du keinen Anwalt haben. Du kannst jedoch eine Vertrauensperson mitnehmen (zB kija-MitarbeiterIn oder SozialarbeiterIn).
Beachte: Richter müssen aber die Vertrauensperson nicht zu Wort kommen lassen.
Wie viel kostet ein Anwalt? Rechtsanwälte verlangen ein Honorar, das entweder im Gesetz festgelegt ist oder frei vereinbart wird. Frag im Einzelfall nach.
Zum Beispiel: der Stundensatz eines Strafverteidigers beträgt etwa €200 bis €400. Wenn ein Anwalt einen Brief für dich verfasst, kann das schnell einmal €200 bis €300 kosten!
Eine Liste von Rechtsanwälten findest du unter: http://www.rechtsanwaelte.at.
Wenn du wenig oder gar kein Einkommen hast, kannst du bei Gericht einen Antrag auf Verfahrenshilfe stellen.
Verfahrenshilfe
Wenn du wenig oder gar kein Einkommen hast, kannst du einen Antrag auf Verfahrenshilfe stellen. Dann kann dir vom Gericht ganz oder teilweise ein kostenloser Rechtsanwalt bewilligt werden.
Das Antragsformular findest du unter: https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Verfahrenshilfe.aspx
Du kannst einen Wunsch äußern, wenn du gerne einen bestimmten Anwalt hättest.
Wenn im Strafverfahren Anwaltspflicht besteht und du wenig oder gar kein Einkommen hast, bekommst du kostenlos einen Amtsverteidiger beigegeben.
Wichtig: Wird dir ein Anwalt zugeteilt, nimm so schnell wie möglich mit ihm Kontakt auf, sodass noch genügend Zeit bleibt, um die Verhandlung gut vorzubereiten.
Achtung: beim Zivilgericht zahlt die Verfahrenshilfe nur deine, aber nicht die gegnerischen Kosten, falls du den Prozess verlierst.