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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Verkehrskontrolle

Die Polizei darf:

  • deinen Führerschein und die Zulassung überprüfen;
  • das Fahrzeug auf seine Verkehrssicherheit überprüfen (zB Kontrolle von Bremsen, Schutzjacke, Pannendreieck, Verbandskasten) Achtung: Verbandskästen haben ein Ablaufdatum;
  • Alkoholtests und Drogentests durchführen.

Die Polizei darf nicht:

  • das Fahrzeug ohne begründeten Verdacht durchsuchen;
  • ärztliche Tests durchführen;
  • Körperflüssigkeiten von dir verlangen.

 

Strafzettel („Organmandat")

Einen Strafzettel bekommst du für eine Verwaltungsübertretung (zB wenn du über eine Sperrlinie fährst) direkt von einem Polizisten oder per Erlagschein (zB beim Falschparken).

Wenn du nicht sofort bezahlen kannst oder willst, bekommst du eine Anzeige (=Strafverfügung) zugeschickt. Aber Achtung: Die Strafe könnte dann auch höher ausfallen.

Den Erlagschein musst du innerhalb von 2 Wochen einzahlen.
Beachte: Beim Electronic Banking musst du die Identifikationsnummer eingeben, sonst gilt die Strafe als nicht bezahlt. Wenn du nicht zahlst, weil du die Frist versäumst oder den Erlagschein verloren hast, bekommst du eine Strafverfügung zugeschickt. Aber Achtung: Die Strafe könnte dann auch höher ausfallen.

Wenn du findest, dass die Strafe nicht gerecht ist, besteht die Möglichkeit, dass du den Strafzettel oder den Erlagschein nicht bezahlst. Dann wird dir eine Strafverfügung zugeschickt. Gegen diese kannst du Einspruch erheben. Aber Achtung: Die Strafe könnte dann auch höher ausfallen.

Tipp: Wenn das Vergehen nicht so gravierend war, könntest du versuchen, Reue zu zeigen und den Polizisten zu überreden, ob nicht eine Ermahnung ausreichen würde.

 

Anonymverfügung

Eine Anonymverfügung, zB eine Radarstrafe, wird dem Zulassungsbesitzer zugeschickt. Sie muss innerhalb von 4 Wochen bezahlt werden.

Wenn du findest, dass die Strafe nicht gerecht ist, besteht die Möglichkeit, dass du nicht bezahlst. Dann wird ein Strafverfahren eingeleitet und du kannst im Verfahren Beweise zu deiner Entlastung vorlegen. Aber Achtung: Die Strafe könnte dann auch höher ausfallen.

Beachte: Wenn die Polizei nachfragt, wer dein Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit gelenkt hat, musst du genau Auskunft geben können, sonst machst du dich strafbar.

 

Strafverfügung 

Eine Strafverfügung bekommst du mit RSa-Brief aufgrund einer Anzeige wegen einer Verwaltungsübertretung (zB Schwarzfahren, Falschparken, Lärmbelästigung oder Übertretungen des Jugendschutzgesetzes).

Wenn du dich gegen die Strafverfügung wehren willst, kannst du innerhalb von 2 Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch sollte gute Argumente, Beweise und muss die Bezeichnung der Strafverfügung enthalten! Aber Achtung: Es können Verfahrenskosten anfallen.

Über den Einspruch wird mit Straferkenntnis entschieden, gegen das man noch einmal Beschwerde einlegen kann. Aber Achtung: Es können zusätzliche Verfahrenskosten anfallen.


Kinderrechte in Österreich

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Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
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